Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 48

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Immofinanz: Bürogebäude Wienerberg

Innsbrucker Kommunalbetriebe: Kläranlagen und Kanäle

Linz AG: Fernwärmewerk, Fernwärme- und Stromnetz

Österreichische Bundesbahnen: Bahnhöfe, Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen

Post AG: Postsortieranlagen in Wien, Inzersdorf, Graz, Salzburg und Innsbruck (CBL über 119 Millionen Euro)

Telekom und Mobilkom Austria - diverse Übertragungsanlagen (1998: $ 200 Mio., 1999: $ 400 Mio., 1999: $ 200 Mio., 1999: $ 190 Mio.)

TIWAG: Wasserkraftwerke

Verbund: 8 österreichische Donaukraftwerke (ohne Eigentumsübertragung, lease-and-lease-back)

Wiener Linien: U-Bahn und Straßenbahnnetz

Stadt Wien: Kanalisation im 21. und 22. Gemeindebezirk (CLB über 500 Millionen Euro und 35 Jahre bis 2037

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit Ländern, Städten und Ge­meinden, sowie sämtlichen Unternehmungen, welche einer Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegen, einen umfassenden Bericht über die in den letzten Jahren und Jahrzehnten durchgeführten „Cross-Border-Leasing“-Geschäfte auszuarbeiten. Der Bericht soll insbesondere über die, durch die internationale Finanzkrise entstande­nen Rechtsunsicherheiten, sowie über deren Auswirkung auf die österreichische Volks­wirtschaft und Infrastruktur Aufschluss geben.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verant­wortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (682 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungs­gesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Ge­setz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden, in der 75. Sitzung des Nationalrates am 20. Oktober 2008.

Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des heimischen Finanzmarkts muss es als Begleitmaßnahme eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsma­nager zu gewährleisten.

 


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