Immofinanz: Bürogebäude Wienerberg
Innsbrucker Kommunalbetriebe: Kläranlagen und Kanäle
Linz AG: Fernwärmewerk, Fernwärme- und Stromnetz
Österreichische Bundesbahnen: Bahnhöfe, Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen
Post AG: Postsortieranlagen in Wien, Inzersdorf, Graz, Salzburg und Innsbruck (CBL über 119 Millionen Euro)
Telekom und Mobilkom Austria - diverse Übertragungsanlagen (1998: $ 200 Mio., 1999: $ 400 Mio., 1999: $ 200 Mio., 1999: $ 190 Mio.)
TIWAG: Wasserkraftwerke
Verbund: 8 österreichische Donaukraftwerke (ohne Eigentumsübertragung, lease-and-lease-back)
Wiener Linien: U-Bahn und Straßenbahnnetz
Stadt Wien: Kanalisation im 21. und 22. Gemeindebezirk (CLB über 500 Millionen Euro und 35 Jahre bis 2037
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit Ländern, Städten und Gemeinden, sowie sämtlichen Unternehmungen, welche einer Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegen, einen umfassenden Bericht über die in den letzten Jahren und Jahrzehnten durchgeführten „Cross-Border-Leasing“-Geschäfte auszuarbeiten. Der Bericht soll insbesondere über die, durch die internationale Finanzkrise entstandenen Rechtsunsicherheiten, sowie über deren Auswirkung auf die österreichische Volkswirtschaft und Infrastruktur Aufschluss geben.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (682 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden, in der 75. Sitzung des Nationalrates am 20. Oktober 2008.
Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des heimischen Finanzmarkts muss es als Begleitmaßnahme eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten.
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