Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 49

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Um die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, ist es unabdingbar in Zukunft zur Be­hebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstel­lung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Zweck des Schutzes der österreichischen Volkswirtschaft Maßnahmen zur Rekapitalisierung von betroffenen Rechtsträgern zu ergreifen.

Diesbezüglich ist eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche eine Eingriffs- und Regressmöglichkeit in die bereits ausbezahlten Einkommen von Bank- und Finanz­dienstleistungsmanager sowie Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter der betroffenen Geschäftsträger, welche kriminell geworden sind, vorsieht.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kredit­marktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei ge­fährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch geeigneter Maß­nahmen in der erwähnten Form.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit kri­mineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager zu gewährleisten. Eine Regierungs­vorlage, die einen Eingriff und Regress in die bereits ausbezahlten Einkommen solcher Personen vorsieht, ist dem Nationalrat unverzüglich zuzuleiten.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. 8 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Graf – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krainer –: Freie Marx-Wirtschaft!)

 


15.19.09

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Wenn ein Haus brennt, muss man ein paar Dinge machen. Zunächst muss man hinfahren und löschen, man muss dafür sorgen, dass keine Panik ausbricht, man muss dafür sorgen, dass der Brand nicht auf andere, benachbarte Häuser übergreift, und schlussendlich man muss dann, nachdem der Brand gelöscht wurde, den Schaden evaluieren und sich fragen: Was können wir in Zukunft besser machen, damit ein derartiger Brand erst gar nicht ent­steht, und wenn er schon entstanden ist, dass er nicht so groß wird? – Und das ist ge­nau das, was wir hier tun sollten, und das ist das, was wir auch tun.

Das Erste, das wir machen, ist, dass wir eine Panik verhindern, indem wir klarstellen: Die Einlagen bei den Banken sind sicher; die Einlagensicherung, unabhängig von der Höhe, ist durch die bestehenden Sicherungssysteme beziehungsweise durch die Re­publik Österreich gegeben. Das heißt, man braucht keine Panik haben.

Das Zweite ist, dass wir löschen und Löschwasser zur Verfügung stellen, indem wir schauen, dass sozusagen das Löschwasser wieder fließen kann beziehungsweise dass der Bankenverkehr funktioniert.

Es ist wichtig, dass wir sagen: Wenn eine Bank notleidend ist, dann gibt es Geld dafür, dass diese gerettet wird. Das gibt es aber alles nicht gratis; wenn Banken Haftungen oder Garantien in Anspruch nehmen, müssen sie dafür bezahlen.

 


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