Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss jeweils eine Zahl von 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich wie folgt errechnet: je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf das BZÖ, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen.
Für den Finanzausschuss ist eine Ausschussgröße von 27 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf das BZÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses und des Immunitätsausschusses abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Nun lasse ich über die Ausschussgröße des Finanzausschusses abstimmen.
Jene Damen und Herren, die über eine Ausschussgröße von 27 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs der Präsidentinnen und dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt. (Siehe Anhang S. 47.)
Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 6. und letzten Punkt der Tagesordnung: Es ist dies die Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948.
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