Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung / Seite 41

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13.21.284. Punkt

Wahl des Hauptausschusses

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zu Punkt 4 der Tagesordnung. Es ist dies die Wahl des Hauptausschusses.

Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Haupt­ausschusses durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt.

Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahlen der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben.

Für die Wahl ist die Reihenfolge des Wahlvorschlages entscheidend, für den Haupt­ausschuss sind einvernehmlich 27 Mitglieder vorgeschlagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit und damit so angenommen.

Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den SPÖ-Klub 8 Mitglieder, auf den ÖVP-Klub 8 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den BZÖ-Klub 3 Mitglieder und auf den Klub der Grünen ebenfalls 3 Mitglieder.

Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:

vom SPÖ-Klub: Dr. Josef Cap, Renate Csörgits, Hannes Fazekas, Mag. Elisabeth Grossmann, Marianne Hagenhofer, Anton Heinzl, Kai Jan Krainer sowie Mag. Bar­bara Prammer;

vom ÖVP-Klub: Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Karl Donabauer, Fritz Grillitsch, Mag. Peter Michael Ikrath, Fritz Neugebauer, Dorothea Schittenhelm, Dr. Wolfgang Schüssel und Dr. Michael Spindelegger;

vom FPÖ-Klub: Heinz-Christian Strache, Dr. Martin Graf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Johannes Hübner und Dr. Walter Rosenkranz;

vom BZÖ-Klub: Josef Bucher, Gerald Grosz sowie Mag. Ewald Stadler;

vom Klub der Grünen: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Ulrike Lunacek und Dr. Alexander Van der Bellen.

Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzogen.

13.23.225. Punkt

Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsaus­schuss, Finanzausschuss)

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung: Es ist dies die Wahl von ständigen Ausschüssen.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Aus­schüsse einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss und Finanz­aus­schuss.

 


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