Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 38

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„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treff­sicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. () der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“

Abschaffung der NoVA

Weiters besteht im Bereich der Anschaffung von Motorrädern, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Kleinbussen, Campingbussen, sowie Sonderfahrzeugen wie beispielsweise Quads in Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen Handlungsbedarf.

Zur Zeit muss beim Kauf eines solchen Fahrzeuges eine Normverbrauchsabgabe beim Händler entrichtet werden, der diese als Abgabenschuldner beim Finanzamt abzu­liefern hat. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch oder vom Hubraum als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet. Ihr unterliegen die Lieferung, der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie die Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher befreiten Fahrzeugen.

Die NoVA kann bis zu 16 % der Bemessungsgrundlage und somit des Nettopreises bzw. des gemeinen Wertes des Fahrzeuges betragen. Sie stellt daher einen erheblichen Teil des Kaufpreises und damit eine erhebliche Belastung des Käufers dar.

Die Abschaffung der NoVA erscheint als geeignete Maßnahme, um den Kauf von Neuwagen, -motorrädern, anzukurbeln und einen Impuls zur dringend notwendigen Erneuerung des stetig älter werdenden Kraftfahrzeugbestandes zu geben. Neben den positiven umweltpolitischen Effekten wird durch Abschaffung der NoVA die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreichs erhöht und die heimische Wirtschaft erheblich entlastet. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die NoVA eine öster­reichische Besonderheit darstellt. Viele Unternehmen kaufen daher ihren Fuhrpark im Ausland, wodurch der Autohandel und die Werkstätten benachteiligt werden. Ins­gesamt führt die Abschaffung der NoVA letztlich dazu, dass bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze  geschaffen werden.

Dringend notwendige Maßnahmen zur Erreichung einer F&E-Quote von 3 % bis 2010

Die Erreichung einer F&E-Quote von 3% des BIP ist eine wesentliche Voraussetzung um zukünftiges Produktivitäts- und somit Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Nur durch den Ausbau des Forschungsstandort Österreich kann sichergestellt werden kann, dass Österreich als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich bestehen kann. Dabei muss es vor allem zu einer Umstellung auf eine wissenbasierende Gesellschaft und Wirtschaft kommen, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter zu stärken. Investitionen in F&E stellen damit zwingend notwenige Kosten in die Zukunft Österreichs dar, die mittel- bis langfristig wirken und nicht auf Kosten kurzfristig wirkender Maßnahmen vernachlässigt werden dürfen. Daher ist die Erreichung einer F & E-Quote von 3 % bis zum Jahre 2010 sicherzustellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind jedoch weitere verstärkte Anstrengungen sowohl der öffentlichen Hand als auch der Wirtschaft unumgänglich. Dafür wird es notwendig sein, die öffentlichen Mittel künftig auf die wirtschaftsorientierte Forschung zu fokussieren. Nur auf diesem Wege kann eine entsprechende Hebelwirkung für private F&E-Investitionen erreicht werden, welche einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Innovationslandschaft darstellen und ohne deren Beitrag es schwierig wird, das Drei-


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