Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 64

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Eigenheimen und Konkurse auf privater und betrieblicher Ebene müssen weitest­gehend vermieden werden, nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen.

In Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten wurden von Banken und Finanz­beratern in den letzten Jahren besonders häufig Konstruktionen empfohlen, bei denen endfällige Kredite vereinbart wurden, so dass jährlich die auflaufenden Zinsen und nebenher ein in Wertpapiere veranlagter sogenannter Tilgungsträger zur Rückzahlung des Kredites bei Endfälligkeit finanziert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Wertpapierveranlagungen Kursschwankungen unterliegen. Regelmäßig haben die Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass bei Verschlechterun­gen der „persönlichen wirtschaftlichen Situation“ oder dergleichen Sicherheiten nach­gefordert oder Kredite fällig gestellt werden können. Wenn nunmehr – wie bereits in vielen Einzelfällen zumindest angedroht – die Banken dazu übergehen, unter Berufung auf diese Klausel im Hinblick auf schlechte Kurswerte der Tilgungsträger Kredite vorzeitig aufzukündigen, so verschärft dies die angespannte Wirtschaftssituation noch zusätzlich. KreditnehmerInnen würden gezwungen, ihre Tilgungsträger zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt – bei Tiefststand – aufzulösen, was häufig zu Verlust des Eigenheims und Privatkonkurs führen würde. Es liegt daher im Interesse der Allge­meinheit, dass die Banken ihren KreditnehmerInnen Gelegenheit geben, die weltweite Finanzkrise zu überdauern.

Die Banken müssen daher für die währungs- und kursbedingte, vorzeitige Fällig­stellung von Krediten und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite von Einpersonenunternehmen, Klein- und Mittelbetrieben zur Sicherung von Arbeits­plätzen und zur Finanzierung von Wohnraum für den eigenen Bedarf  ein 3- jähriges Moratorium einhalten. Während dieser Zeit ablaufende Endfälligkeiten sind bei Bedarf angemessen zu verlängern.

KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierig­keiten kommen, ist mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegen­zu­kommen.

Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen ist zur Vermeidung von sozialen Härtefällen und von Obdachlosigkeit durch geeignete Maßnahmen wie etwa Zuschüsse oder – allenfalls vorübergehenden – staatlichen Eigentumserwerb an gefährdetem Wohnraum Unterstützung für Betroffene zu gewähren.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Kredite an Einpersonenunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe für Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und an Privatpersonen zur Wohnraumbeschaffung für den Eigenbedarf zu fairen Bedingungen für die nächsten drei Jahre bereit gestellt werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind an diese Erfordernisse einer solidarischen Krisenbewältigung anzupassen.

Die BankkundInnen sind bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kreditstruktur gebührenfrei zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine Haftung oder Garantie für Banken im Rahmen des Bankenrettungspakets nur übernommen werden


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