Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 31

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und Pensionswesen unerlässlich, dass die öffentliche Hand, also der Bund bzw. im Rahmen einer zu fixierenden vertraglichen Vereinbarung Länder und Gemeinden einen maßgeblichen Einfluss bei volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben und Unternehmen behalten sollen.

Bei gewissen Basisleistungen, den sogenannten Kernaufgaben des Staates, wird es immer eine flächendeckende Versorgung geben müssen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass die staatlichen Kernaufgaben unabhängig von den äußeren Rahmen­bedingungen geleistet werden. Diese Kernaufgaben des Staates sind dabei auch dann zu erfüllen, wenn es unmöglich ist, Gewinne zu erwirtschaften.

Beispiel Österreichische Post AG

Schwierige Zeiten kommen beispielsweise auf die österreichische Post AG zu. Mit der Vollliberalisierung der europäischen Postmärkte (3. EU-Post-RL, 2008/6/EG) ab 1.1.2011 können künftig auch Briefe, Postkarten etc. von alternativen Anbietern zugestellt werden. Österreich hat sich bislang auf diese Postmarktliberalisierung in keinster Weise vorbereitet, die österreichische Post AG steckt in einer tiefen Krise und zudem fehlt die dringend notwendige gesetzliche Basis für diese verpflichtende Markt­öffnung.

Radikale Pläne betreffend einen massiven Personalabbau und eine drastische Sen­kung der Anzahl der Postämter haben nicht nur zu großer Unruhe und Sorge in der Bevölkerung geführt, sondern auch zu sehr ernst zu nehmenden Streikdrohungen seitens der Postgewerkschaft, die auch nach einer rechtlich fragwürdigen geplanten Novelle zur Post-Universaldienstverordnung und der offiziell angekündigten Rück­nahme einiger Maßnahmen aufrecht bleiben.

Klar ist, die Post kann mit ihrer großen Zahl von pragmatisierten Beamten nicht an jedem Ort ein Postamt und die ÖBB nicht an jedem Ort einen Bahnhof gewinnbringend zur Verfügung stellen ohne dafür Zuschüsse des Steuerzahlers zu benötigen. Aller­dings hat das eingesetzte Management alles zu tun, diese Zuschüsse so gering wie möglich zu halten und das Steuergeld transparent und effizient zu verwenden.

Beispiel Stadt Wien und „Cross Border Leasing“-Geschäfte

Ein anderes Beispiel des sorglosen Umgangs mit an sich staatlichem Eigentum ist die Stadt Wien, die bis 2004, als die USA den „Cross Border Leasing“- Geschäften einen Riegel vorgeschoben haben, unter anderem das Kanalnetz in den Bezirken 21 und 22, einen Teil des Rechenzentrums der Stadt Wien, sowie U-Bahn-und Straßenbahn­anlagen und -einrichtungen an US-Investoren verleast und postwendend zurückgeleast hat. Ebenso sind die Wiener Stadtwerke am „Verbund“ beteiligt, der seinerseits „Cross Border Leasing“-Geschäfte vornahm. US-Investoren konnten diese Geschäfte als Investition steuerlich abschreiben und so Steuern sparen. Der Gewinn (die Steuer­ersparnis des US-Investors) wird mit dem Eigentümer, beispielsweise der Stadt Wien, geteilt. Die Stadt Wien hat diesbezügliche Transaktionen in den USA in 10stelligen Eurobeträgen abgeschlossen. Über die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die genannten Geschäfte wurden von Seiten der Stadt Wien bislang aber noch keine genauen Angaben gemacht.

Angesichts des Debakels bei der ÖBB drängt sich jedoch die Frage auf, inwiefern die auf US-Depots geparkten Finanzmittel zum Bedienen der Leasingraten wertbeständig sind und dies bis zum Ablauf des jeweiligen Leasingzeitraumes in ca. 30 Jahren auch bleiben. Gleichzeitig steigt das Risiko, einen Bankenwechsel aufgrund sinkender Bonität der beteiligten Unternehmen (u.a. Freddie Mac, AIG, State Street Bank) vornehmen zu müssen. Sollten internationale Ratingagenturen die beteiligten Institute weiter herabstufen, müsste die Stadt Wien einen Banken- und ev. Versicherungs-


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