wechsel einleiten, der das Budget der Stadt Wien mit massiven Rechts- und Folgekosten belasten würde.
Für den Fall, dass eine der Depotbanken in Konkurs geht, droht ein Verlust, der den sogenannten Barwertvorteil aus CBL-Transaktionen bei weitem übersteigt. Ähnlich sieht das auch der Rechnungshof, der im Jahr 2004 betreffend Insolvenz von Depotbanken feststellte, "dass dieses Risiko ausschließlich der inländische Vertragspartner trägt".
Beispiel Gemeindefinanzen
Offen ist grundsätzlich die Frage nach der Finanzkraft von Gemeinden und damit die Zukunft diverser Infrastrukturaufgaben sowie die Erfüllung anderer Kernaufgaben. Einen sehr bedenklichen Fall hat es in der Steiermark gegeben, wo sich die Schulden der Stadtgemeinde Trieben auf mindestens 30 Millionen Euro belaufen. Nach längeren Ungereimtheiten, die es auch beim Rechnungsabschluss 2007 gab, ordnete schlussendlich am 28. September 2007 LH Franz Voves die große Gebarungsprüfung an. Innerhalb von sechs Monaten muss es Neuwahlen geben. Ob dies die finanziellen Probleme löst, ist mehr als unklar. Ebenso besteht die Befürchtung, dass noch weitere hoch überschuldete Gemeinden folgen könnten.
Beispiel Einbehaltung von 50% der niederösterreichischen Beitragsleistungen an die ÖBB
Der am 14. Dezember in Kraft tretende neue ÖBB-Fahrplan sorgt bei der auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesenen Bevölkerung für großen Unmut. Einige Züge werden gleich ganz eingestellt, andere brauchen wiederum länger oder fahren zu ungünstigeren Zeiten. Das Land Niederösterreich hat jedenfalls als erste Reaktion auf die unzumutbaren Fahrplanänderungen und die fragwürdige Umsetzung des an sich vorgeschriebenen gesetzlichen Versorgungsauftrages beschlossen, 50% der jährlichen Unterstützung in Höhe von 17,5 Millionen Euro für die ÖBB bei Betriebskosten und Investitionen einzubehalten. Und dies so lange bis von den ÖBB der Versorgungsauftrag wieder gewährleistet wird.
Bisher hat Minister Faymann sofern es überhaupt Aktionen und Reaktionen gab, rein populistisch gehandelt – man denke an die laut Verfassungsexperten höchst fragliche Novelle zur Universaldienstverordnung zur Verhinderung von Postamtsschließungen während der kommenden 6 Monate - aber keinerlei Maßnahmen gesetzt, die sich positiv auf die Situation der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft auswirken und dem derzeitigen negativen Trend im Finanz- und Wirtschaftsbereich, der auch und vor allem auf staatsnahe Betriebe übergeschwappt ist, zu verhindern und gegenzusteuern.
Auch das Regierungsprogramm zwischen SPÖ und ÖVP für die XXIV. GP enthält keine wirklichen Reformen und in keinster Weise Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die anstehenden Probleme zu lösen. Zu staatsnahen Betrieben wie ASFINAG, ÖBB oder Post werden weitgehend nur allgemeine Überlegungen angestellt, Prüfungen möglicher Lösungsansätzen angekündigt und unklare Formulierungen getroffen, eine Problemlösungskompetenz ist nicht erkennbar.
Das gleiche gilt beispielsweise auch für den Bereich Wissenschaft und Forschung. Besonders negativ ist aufgefallen, dass vom Nationalrat angenommene Entschließungsanträge wie z.B. hinsichtlich der Finanzierung von Vorziehprofessuren im Regierungsprogramm für die XXIV.GP keinen Niederschlag gefunden haben.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
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