kündigten Personalabbau von bis zu 9.000 Mitarbeitern, massive Probleme im Festnetzbereich der Telekom Austria mit einer angedrohten baldigen Kündigung von bis zu 500 Festnetzmitarbeitern und einem geplanten Abbau von weiteren 2.000 und 2.500 Mitarbeitern bis 2011 unterlegen die aktuelle schlechte wirtschaftliche Lage Österreichs.
Die Krise der österreichischen Wirtschaft und vieler ursprünglich in Staatsbesitz stehender Betriebe wie beispielsweise ÖBB, Post, Telekom, AUA, ASFINAG stellt gerade in Bezug auf die Infrastruktur und damit in Bezug auf Bereiche, die zur Aufrechterhaltung unserer Volkswirtschaft unerlässlich sind, die Frage, wie künftig die Zurverfügungstellung und Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur geregelt sein soll.
Aus unserer Sicht ist es gerade bei der Zurverfügungstellung der notwendigen Infrastruktur wie Post, Telekommunikation, Verkehr aber auch im Gesundheits-, Bildungs- und Pensionswesen unerlässlich, dass die öffentliche Hand, also der Bund bzw. im Rahmen einer zu fixierenden vertraglichen Vereinbarung, Länder und Gemeinden einen maßgeblichen Einfluss bei volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben und Unternehmen behalten sollen.
Bei gewissen Basisleistungen, den sogenannten Kernaufgaben des Staates, wird es immer eine flächendeckende Versorgung geben müssen. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass die staatlichen Kernaufgaben unabhängig von den äußeren Rahmenbedingungen geleistet werden. Diese Kernaufgaben des Staates sind dabei auch dann zu erfüllen, wenn es unmöglich ist, Gewinne zu erwirtschaften.
Beispiel Österreichische Post AG
Schwierige Zeiten kommen beispielsweise auf die österreichische Post AG zu. Mit der Vollliberalisierung der europäischen Postmärkte (3. EU-Post-RL, 2008/6/EG) ab 1.1.2011 können künftig auch Briefe, Postkarten etc. von alternativen Anbietern zugestellt werden. Österreich hat sich bislang auf diese Postmarktliberalisierung in keinster Weise vorbereitet, die österreichische Post AG steckt in einer tiefen Krise und zudem fehlt die dringend notwendige gesetzliche Basis für diese verpflichtende Marktöffnung.
Radikale Pläne betreffend einen massiven Personalabbau und eine drastische Senkung der Anzahl der Postämter haben nicht nur zu großer Unruhe und Sorge in der Bevölkerung geführt, sondern auch zu sehr ernst zu nehmenden Streikdrohungen seitens der Postgewerkschaft, die auch nach einer rechtlich fragwürdigen geplanten Novelle zur Post-Universaldienstverordnung und der offiziell angekündigten Rücknahme einiger Maßnahmen aufrecht bleiben.
Klar ist, die Post kann mit ihrer großen Zahl von pragmatisierten Beamten nicht an jedem Ort ein Postamt und die ÖBB nicht an jedem Ort einen Bahnhof gewinnbringend zur Verfügung stellen ohne dafür Zuschüsse des Steuerzahlers zu benötigen. Allerdings hat das eingesetzte Management alles zu tun, diese Zuschüsse so gering wie möglich zu halten und das Steuergeld transparent und effizient zu verwenden.
Beispiel Stadt Wien und „Cross Border Leasing“-Geschäfte
Ein anderes Beispiel des sorglosen Umgangs mit an sich staatlichem Eigentum ist die Stadt Wien, die bis 2004, als die USA den „Cross Border Leasing“- Geschäften einen Riegel vorgeschoben haben, unter anderem das Kanalnetz in den Bezirken 21 und 22, einen Teil des Rechenzentrums der Stadt Wien, sowie U-Bahn-und Straßenbahnanlagen und -einrichtungen an US-Investoren verleast und postwendend zurückgeleast hat. Ebenso sind die Wiener Stadtwerke am „Verbund“ beteiligt, der seinerseits „Cross Border Leasing“-Geschäfte vornahm. US-Investoren konnten diese Geschäfte
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