Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 35

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Die Bundesregierung ist sich aber auch dessen bewusst, dass die Haushaltsdisziplin nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es darum geht, über den Konjunktur­zyklus einen ausgeglichenen Haushalt herzustellen. Es ist daher auch notwendig, Kon­solidierungsmaßnahmen vorzusehen, die einen mittelfristigen Beitrag leisten.

Der Präsident des Rechnungshofes und der Vorsitzende des Staatsschuldenausschus­ses haben in gemeinsamen Tätigkeitsfeldern, die sie definiert haben, Vorschläge ge­macht, die zur Verwaltungsreform und zum Abbau der Bürokratie beitragen sollen. Die­se Vorschläge reichen von der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung über die Verwaltungssteuerung, den Finanzausgleich, das Gesundheitswesen, das Schulwesen, die Wissenschaft und das Förderwesen bis zur Personalpolitik des Bun­des.

Die Bundesregierung nimmt diese Vorschläge ernst. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Finanzminister, zwei Landeshauptleuten, Wirtschaftsforschern und mir selbst soll bereits im ersten Quartal des nächsten Jahres konkrete Vorschläge erarbeiten.

Seien wir uns aber im Klaren, dass die Konsolidierung und die Fortführung einer Ver­waltungsreform nur dann gelingen können, wenn alle gemeinsam dazu beitragen. Dies betrifft den Bund, die Länder, die Städte, die Gemeinden. Nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es uns gelingen, Einsparungen vorzunehmen, Doppelgleisigkei­ten zu beseitigen, die notwendigen Mittel, die dadurch frei werden, an der richtigen Stelle einzusetzen.

Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist dabei die Sicherung und Reform des für die Österreicherinnen und Österreicher so wichtigen Gesundheitswesens. Die Si­cherung und Finanzierung eines starken öffentlichen Gesundheitssystems hat nämlich für uns höchste Priorität. Es muss die Sanierung des Krankenversicherungssystems angegangen werden. Insgesamt haben sich im Krankenversicherungsbereich die Aus­gaben und Einnahmen der Krankenkassen stark auseinanderentwickelt, was dazu führt, dass einige Träger in eine prekäre finanzielle Situation gekommen sind.

Wir haben bereits erste Maßnahmen gemeinsam in diesem Haus beschlossen, etwa die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, und eine gewisse Entlastung für die Krankenkassen geschafft. Dieser Weg muss partnerschaftlich mit den Krankenkas­sen, den Bundesländern, den Ärztinnen und Ärzten, den Apotheken und der Pharma­wirtschaft weitergegangen werden.

Ich möchte aber auch gleich dazusagen, dass auf diesem Weg von allen beteiligten Partnern ein entsprechendes Ausmaß an Solidarität gefordert sein wird. Wir wollen das notwendige Geld aus Bundesmitteln in die Hand nehmen und fair und zielgerichtet ein­setzen. Dies muss ohne Belastung der im Mittelpunkt unserer Bemühung stehenden Patientinnen und Patienten erfolgen. Die mit Anfang dieses Jahres eingeführte Begren­zung von den von Patientinnen und Patienten zu bezahlenden Rezeptgebühren mit 2 Prozent des Nettoeinkommens greift und entlastet bereits über 200 000 Menschen.

Wir legen auch hier ein klares Bekenntnis dazu ab, dass es keine neuen Selbstbehalte geben darf. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wissen, dass alles, was den Bereich der Spitäler betrifft und zu Recht auch in der öffentlichen Diskussion immer eingefordert wird, nach der Frage der Krankenkassen und der Finanzierung der Krankenkassen, dass diese Fragen nur in engster Koopera­tion mit den Ländern lösbar sind. Wir werden uns entsprechend den geltenden Verein­barungen darauf konzentrieren und zuerst ansehen und erheben, ob das im Spitalsbe­reich aufgewendete Geld richtig eingesetzt wird, und in einem zweiten Schritt dann ge­meinsam mit den Ländern Schlussfolgerungen ziehen.

 


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