a) eine Erfassung von Härtefällen ermöglicht, die jedenfalls folgende Punkte umfasst:
Berücksichtigung kumulierter Zahlungsverpflichtungen der Betroffenen,
Anrechnung von Unterhaltszahlungen und Alimenten
b) die Anhörung des zur Rückzahlung verpflichteten Elternteils
c) und die Möglichkeit der Entbindung von der Zahlungsverpflichtung vorsieht.
*****
Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. Das wäre sozial – in einer Zeit, in der Sie den Menschen ein unsoziales Regierungsprogramm vorgelegt haben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
17.51
Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld, eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung der Bundesregierung (TOP 2)
Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreuungsleistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgeltung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Art zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld eingerichtet. Hat nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz der Elternteil des Kindes, welcher den Zuschuss erhalten hat (z.B. eine allein stehende Mutter) den anderen Elternteil bekannt gegeben, dann ist dieser (in diesem Fall der Vater) zur Rückzahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt in der Praxis (meist nach einer nicht einvernehmlichen Trennung der Eltern) einen ökonomisch schlecht gestellten Vater oft vor kaum zu bewältigende finanzielle Probleme. Kumulierende Zahlungsverpflichtungen drängen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzahlungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedrohende Situationen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Rückforderungen bis vor kurzem nicht vollzogen wurden, nun aber zwei Jahresbeträge auf einmal eingehoben werden. Damit werden Familien, die es gerade geschafft haben, ihr Einkommen in durchschnittliche Höhe zu bringen und getrennt lebenden Vätern innerhalb eines halben Jahres bis zu 36% eines Jahreseinkommens abverlangt. Zwischen 2002 und heute haben ca. 75.000 Eltern den Zuschuss bezogen. Den bisher 4.500 von den Finanzämtern zur Rückzahlung aufgeforderten Personen werden in der nächsten Zeit Tausende folgen, die mit kumulierten Zahlungsverpflichtungen an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Die derzeit angewandte Umsetzung der Rückzahlungsverpflichtung trägt zu dieser Existenzgefährdung bei.
Die weltweite Wirtschaftskrise hat Österreich erreicht und trifft wie überall in der Welt besonders die sozial Schwachen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzlich Frage in wieweit die derzeitige Vollziehung der einschlägigen Bestimmungen im Kinderbgeldbetreuungsgesetz der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zuwiderläuft.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite