Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 161

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Vom 22. September bis zum 11. Oktober 2008 fand in Bayern und Sachsen zwar ein grenzüberschreitendes „Vorverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ statt; Teilneh­mer dieses UVP-Verfahrens zur Errichtung neuer AKW-Blöcke in Temelín – drei Anti-Atomgruppen aus Bayern, Tschechien und Oberösterreich – haben eine Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts und wegen Missachtung von Europarichtlinien zur Regelung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der EU-Kommission einge­bracht.

Die tschechische Regierung hat die im Rahmen eines offenen Schreibens übermittel­ten Vorschläge zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes abgelehnt. Die Regie­rung Tschechiens toleriert damit wissentlich den Bruch des EU-Rechts und dies trotz der kurz bevorstehenden EU-Präsidentschaft Tschechiens.

In Tschechien ist das UVP-Verfahren nämlich kein Teil des Genehmigungsverfahrens, sondern hat eine ganz isolierte Stellung. Der UVP-Bescheid ist nicht im tschechischen Verwaltungsrecht verankert, sondern stellt lediglich eine „fachliche Grundlage“ für die „nachfolgenden Verfahren“ (zum Beispiel baurechtliche Verfahren) dar. Er stellt auch keinen Bescheid im rechtlichen Sinne dar und kann somit gerichtlich nicht angefochten werden.

Dies hat zur Folge, dass auch ein negativer UVP-Bescheid nicht automatisch zum Aus für das Projekt führen muss. Diese Regelung widerspricht dem EU-Recht, konkret dem Artikel 10a der UVP-Richtlinie 85/337/EWG, welcher den Zugang der Verfahrensteil­nehmer zur gerichtlichen Überprüfung regelt.

Auf Grund der angeführten Tatsachen und Fakten sowie der drohenden Gefährdung der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten werden aufgefordert, auf die Europäische Union beziehungs­weise Europäische Kommission sowie auf Tschechien dahingehend einzuwirken, damit im Zuge des Ausbaus der Blöcke 3 und 4 des AKW Temelín – speziell bei den damit in Zusammenhang stehenden UVP-Verfahren – sowohl völkerrechtliche Verträge als auch europäisches Recht eingehalten und umgesetzt werden.“

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament innerhalb einer Frist von drei Monaten einen Bericht über den Fortschritt der Maßnahmen vorzulegen.

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Ich ersuche auch in diesem Fall um Annahme unserer Anträge. (Beifall bei der FPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


18.08.12

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Den öffentlichen Dienst habe ich hinsichtlich Reformankündigungen vergeblich in die-


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