Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 160

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Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde“ möglich ist, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen, ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden lässt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik Österreichs und des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwentendorf eine Volksabstimmung über einen Ausstieg Öster­reichs aus dem EURATOM-Vertrag vorsieht.“

*****

Ich ersuche um wohlwollende Zustimmung.

Der zweite Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Ing. Norbert Hofer, Mag. Roman Haider, Annelie­se Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend das Verhalten Tschechiens beim Ausbau des AKW Temelín

Am 25. November 2008 musste der zweite Block des tschechischen Atomkraftwerks Temelín vom Netz genommen werden. Nachdem der erste Block des AKW bereits En­de Juli wegen Turbinenproblemen heruntergefahren wurde, stand das Kraftwerk damit vorübergehend still. Die Abschaltung erfolgte automatisch auf Grund eines Signals des Schutzsystems des Generators, die genaue Ursache ist bisher unbekannt.

Mit diesem neuerlichen Störfall wird Temelín immer mehr zu einem technischen und ökonomischen Desaster. Eine Meinung, der sich auch der Anti-Atom-Beauftragte des Landes Oberösterreich, Radko Pavlovec, anschließt. Seit Inbetriebnahme des AKW Temelín Ende 2000 ist es bereits zu über 100 Störfällen gekommen.

Trotz der unzähligen Störfälle und der massiven Sicherheitsbedenken ist der Energie­konzern ČEZ dabei, das AKW Temelín auszubauen und um die geplanten Blöcke 3 und 4 zu erweitern. Die Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 könnte bis zu 130 Milliarden Kronen, das heißt umgerechnet rund 5,53 Milliarden(!) €, kosten; Baubeginn soll 2013 sein.

Aktuelles Problem dabei ist die Durchführung eines ordentlichen UVP-Verfahrens, das seitens Tschechiens bisher verweigert wurde. Die Europäische Kommission hat Tsche­chien bereits im Mai 2007 bezüglich der Durchführung einer UVP nach tschechischem Recht eine Absage erteilt und die Regierung aufgefordert, die europäische Richtlinie 85/337/EEG, 10a anzuwenden sowie eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von zwei Monaten eingeräumt. Geschehen ist bis heute nichts. Damit ist Tschechien also bei der Temelín-UVP seit über eineinhalb Jahren säumig. Seitens der Europäischen Union wurden bislang keine Schritte gesetzt.

Tschechien setzt sich damit im Rahmen der Energieversorgung durch Atomkraft über alle Regeln und Gesetze des europäischen Geistes hinweg. Eine Geisteshaltung, die sich bereits beim Melker Abkommen klar gezeigt hat. Damals distanzierte sich Tsche­chien vom Inhalt und von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Abkommens.

 


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