milienbeihilfe hat sich die Höhe seit 1992 je nach Altersgruppe inflationsbedingt, inflationsbereinigt um 390 bis 470 € pro Jahr verringert.
Im Regierungsprogramm, meine Damen und Herren, ist leider kein Hinweis auf eine Inflationsanpassung dieser Leistungen zu finden. Es werden die Familienleistungen in den kommenden fünf Jahren zumindest um 15 Prozent an Wert verlieren. Der Weg der EU ist somit bei uns in Österreich vollständig beschritten worden. Die Familienpolitik hat die Regierung untergraben, und elf Punkte wurden sogar an die Sozialpartner abgegeben. Meine Damen und Herren, man sieht, die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberlobby siegen über die Familien.
Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
21.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Familienpolitik der Bundesregierung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2, Erklärung der Bundesregierung, in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV GP, am 3. Dezember 2008.
Die Tatsache, dass es kein Familienministerium mehr gibt, wird von der FPÖ und von österreichischen Familienorganisationen mit Erschütterung wahrgenommen. Die Aussicht, dass bei künftigen Anträgen und Anfragen zu familienpolitischen Themen der Wirtschaftsminister als Adressat zu nennen ist, ist einigermaßen gewöhnungsbedürftig.
Bei Durchsicht des Familienteils des Regierungsprogramms fällt auf, dass es sich hier hauptsächlich um Maßnahmen handelt, die den Druck auf junge Eltern, möglichst rasch nach der Geburt eines Kindes (wieder) eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und Kinder fremd betreuen zu lassen, erhöhen. Der Eindruck, dass es sich hierbei um wirtschafts- und weniger um familienpolitische Ziele handelt (Stichwort Barcelona), dürfte auch in Anbetracht der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium zutreffend sein.
Echte Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob die Kinder zu Hause von einem Elternteil betreut werden oder aber in einer Fremdbetreuung untergebracht werden, wird durch dieses Programm eher ab- als ausgebaut. Echte Wahlfreiheit kann es nur geben, wenn die Entscheidung in die eine oder andere Richtung frei und ohne finanzielle Einbußen zustande kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der 24. Gesetzgebungsperiode in familienpolitischer Hinsicht neben den Interessen von Eltern, die sich im Kleinstkindesalter ihrer Kinder für ein Nebeneinander von Familie und Beruf entscheiden auch Maßnahmen zur Erleichterung eines Nacheinanders von Familien- und Erwerbsarbeit zu ergreifen.
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