Einführung eines neuen, gerechten und bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
21.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Doppler und weiterer Abgeordneter betreffend Sozialpolitik in der XXIV. GP
eingebracht in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. Dezember 2008 zu TOP 2, Erklärung der Bundesregierung
Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Pflege und Betreuung sehr wenig konkrete Vorhaben und Pläne. Neben vielen allgemeinen Bekenntnissen zu Dingen, die bereits in der Vergangenheit beschlossen wurden, gibt es – wenn überhaupt – nur für das kommende Jahr vereinzelte konkrete Maßnahmen
Die unterfertigten Abgeordneten stelle daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Arbeit wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Umsetzung folgender Punkte beinhaltet:
verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruches;
Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und Pflegehelfer, damit der personale Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;
Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit einheitliche Kriterien;
bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten, die von Angehörigen zu Hause geleistet werden, zur Erlangung des Pensionsanspruches;
Anpassung des Pflegegeldes, damit es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht und jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, um eine schleichende Entwertung künftig zu verhindern;
Einführung eines neuen, gerechten und bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Lausch zu Wort. Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.
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