Aber auch im Bereich der Pflege und der Betreuung sind ambitionierte Ziele geplant. So wird zum Beispiel festgeschrieben, dass Pflege und Betreuung im ganzen Bundesgebiet nach einheitlichen Mindeststandards verfügbar sein sollen und müssen. Es wird ein vielfältiges Betreuungsangebot, das die individuelle Betreuung garantieren soll, angedacht. Und es werden auch die Betreuungslücken geschlossen – gemeinsam mit Gemeinden und Ländern.
Es wird auch verbesserte Bedingungen für pflegende und betreuende Angehörige geben – ein ganz wichtiger Punkt, denn diese Menschen leisten wirklich einen unvorstellbar wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft.
Geschätzte Damen und Herren! Ich bin froh, dass das Bekenntnis zur Solidarität, zum staatlichen Gesundheitssystem und zur Pensionssicherung – zum staatlichen Pensionssystem – im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Ich bin auch froh, dass die Doktrin „weniger Staat, mehr privat“ nicht mehr alles überschattet. Das sind alles sehr positive Signale für die Menschen; davon bin ich überzeugt. Diese positiven Signale, die den Menschen Sicherheit geben, brauchen wir in unserer bewegten Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)
21.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.34
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass der Sozialminister und der Gesundheitsminister noch anwesend sind, denn Sie haben eingangs bei Ihrer Erklärung gesagt, dass auch die Opposition Positives einbringen soll.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialpolitik in der XXIV. GP
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Arbeit wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Umsetzung folgender Punkte beinhaltet:
verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruches;
Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und Pflegehelfer, damit der personale Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;
Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit einheitliche Kriterien;
bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten, die von Angehörigen zu Hause geleistet werden, zur Erlangung des Pensionsanspruches;
Anpassung des Pflegegeldes, damit es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht und jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, um eine schleichende Entwertung künftig zu verhindern;
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