Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 233

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Aber auch im Bereich der Pflege und der Betreuung sind ambitionierte Ziele geplant. So wird zum Beispiel festgeschrieben, dass Pflege und Betreuung im ganzen Bundes­gebiet nach einheitlichen Mindeststandards verfügbar sein sollen und müssen. Es wird ein vielfältiges Betreuungsangebot, das die individuelle Betreuung garantieren soll, an­gedacht. Und es werden auch die Betreuungslücken geschlossen – gemeinsam mit Gemeinden und Ländern.

Es wird auch verbesserte Bedingungen für pflegende und betreuende Angehörige ge­ben – ein ganz wichtiger Punkt, denn diese Menschen leisten wirklich einen unvorstell­bar wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft.

Geschätzte Damen und Herren! Ich bin froh, dass das Bekenntnis zur Solidarität, zum staatlichen Gesundheitssystem und zur Pensionssicherung – zum staatlichen Pen­sionssystem – im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Ich bin auch froh, dass die Doktrin „weniger Staat, mehr privat“ nicht mehr alles überschattet. Das sind alles sehr positive Signale für die Menschen; davon bin ich überzeugt. Diese positiven Signale, die den Menschen Sicherheit geben, brauchen wir in unserer bewegten Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dopp­ler. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.34.08

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Da­men und Herren! Ich bin sehr froh, dass der Sozialminister und der Gesundheitsminis­ter noch anwesend sind, denn Sie haben eingangs bei Ihrer Erklärung gesagt, dass auch die Opposition Positives einbringen soll.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialpolitik in der XXIV. GP

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Arbeit wird aufgefordert, ehestmöglich eine Re­gierungsvorlage vorzulegen, die die Umsetzung folgender Punkte beinhaltet:

verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruches;

Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und Pflegehelfer, da­mit der personale Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;

Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit einheitliche Krite­rien;

bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten, die von Angehörigen zu Hause geleistet werden, zur Erlangung des Pensionsanspruches;

Anpassung des Pflegegeldes, damit es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einfüh­rung im Jahr 1993 entspricht und jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, um eine schleichende Entwertung künftig zu verhindern;

 


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