die Kreativität nicht auf der Strecke bleibt und in Kündigungen ausartet oder einen Kahlschlag des ländlichen Raumes vorantreibt.
Die Folge wäre eine Ausdünnung des ländlichen Raumes, letztendlich ein Absterben jener Regionen – Herr Bürgermeister, du wirst mir recht geben –, die keine gut ausgebaute Infrastruktur und keine hohe Wirtschaftskraft haben. Und das wird ja wohl wirklich niemand wollen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.27
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
11.27
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Interessierte auf den Galerien! Wir werden dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. Eigentlich wollte ich heute hier nur zum Asylgerichtshof und zum Disziplinarverfahren sprechen, aber Sie, Herr Staatssekretär Schieder, haben mich eingeladen – bis provoziert –, auch kurz noch einmal etwas zu den Gehaltsanpassungen zu sagen, denn jene als ausgewogen und fair zu bezeichnen, entbehrt doch eines gewissen Verständnisses meinerseits. Mich würde interessieren, wie Sie denn diese Ausgewogenheit und diese Fairness definieren wollen.
Meine Definition ist nämlich sozial ausgewogen und sozial fair, und – das hat mein Kollege Öllinger hier schon hinreichend und eindrücklich dargelegt – diese Gehaltsabschlüsse sind dies nicht, denn BezieherInnen von geringen Einkommen sind dabei genauso berücksichtigt wie BezieherInnen von hohen Einkommen, und es werden wieder nicht diejenigen, die es dringend brauchen, unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)
Diesbezüglich habe ich das Gefühl, ich habe ein Déjà-vu-Erlebnis: Vor einer Woche haben wir hier das Regierungsübereinkommen diskutiert, und schon damals war ich auf der Suche nach dem sozialen Gewissen der Regierungsparteien. – Das ist auch hier nicht zu finden. Ich habe schon damals gehofft, Sie hätten es nur in der Pfandleihe abgegeben, wo man es auch wieder auslösen kann. Ich warte noch darauf, und wir werden sehen, ob das über Weihnachten gelingt.
So, nun möchte ich mich zunächst einmal dem Asylgerichtshof widmen. Wir haben heute eine Änderung des Asylgerichtshofgesetzes vorliegen – schon kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Dies verstärkt den Verdacht, dass es sich um einen Pfusch handelt. Das Gesetz wurde ja in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlossen, und nur wenige Zeit später sind die Auswirkungen dieses Gesetzes besorgniserregend. Es gibt einen erheblichen Aktenrückstand, der sich noch vergrößert hat. Laut UNHCR wurden im Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 1. Oktober 2008 von erster und zweiter Instanz gleich um 9 Prozent weniger Fälle entschieden als im Vergleichszeitraum 2007. Ich frage mich, wann denn da gehandelt wird und wann die Hilferufe – durchaus auch des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs – ernst genommen werden. (Beifall bei den Grünen.)
Weiters soll eine Panne im Verfahrensrecht behoben werden, die eigentlich für die betroffenen Parteien begünstigend gewesen wäre. Da hat der Gesetzgeber – offensichtlich ohne es zu wollen – durch einen Hinweis auf das Verwaltungsgerichtshofgesetz für mehr Rechte für die Betroffenen gesorgt. Wird dieser Passus nun gestrichen, so führt das unter anderem dazu, dass die Betroffenen keine Chance mehr auf einen Antrag auf Verfahrenshilfe haben. Gleichzeitig hat aber das BMI kürzlich die ohnehin sehr kostengünstige Rechtsberatung für AsylwerberInnen durch NGOs halbiert: Statt 438 000 € für 2007 gibt es nur mehr 221 000 € für 2008. – Auch da frage ich mich, wie denn das
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