Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 61

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funktionieren soll. (Abg. Scheibner: Das ist aber richtig! Abg. Großruck: Fragen Sie sich!)

Nun möchte ich noch kurz etwas zum Disziplinarrecht der Beamten sagen: Die Ände­rungen, die da vorgesehen sind, begrüßen wir grundsätzlich. Vorgesehen ist eine gleichwertige Berücksichtigung von spezial- und auch generalpräventiven Erwägun­gen. Damit wird auf ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis reagiert, welches vom Un­tragbarkeitsgrundsatz abgerückt ist.

Anlassfall war eine Postbeamtin, die mehrfach Bargeld in der Höhe von 50 € bis 500 € entwendet hat. Da wurde eine Entlassung ausgesprochen. Ein späteres Verfassungs­gerichtshoferkenntnis hat sozusagen wieder eine andere Rechtsprechung eingeschla­gen. Es geht um den Fall Bakary J. – allen hinlänglich bekannt. Da wurden vier WEGA-Beamte wegen schwerer Körperverletzung, Misshandlung und Zufügung von Qualen verurteilt. Gleichzeitig wurden disziplinarrechtliche Strafen ausgesprochen; die­se wurden dann später wieder gemindert und in Geldstrafen in der Höhe von bis zu fünf Monatsgehältern umgewandelt.

Da hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass zu viel auf mildernde und auf spezialpräventive Gründe Rücksicht genommen wurde und dass eine neuerliche Ent­scheidung zu treffen ist. Das heißt, in diesem Fall ist natürlich eine generalpräventive Bemessung und eine generalpräventive Entscheidung von Bedeutung. Es gilt jedoch abzuwarten, ob die Relation zwischen den beiden Fällen – eine Postbeamtin greift in die Kassa und entwendet zwischen 50 € und 500 €, und vier WEGA-Beamte misshan­deln und quälen einen Schubhäftling – auch tatsächlich eine neue Bedeutung bekommt und mit unterschiedlichem Maß gemessen werden wird. (Beifall bei den Grünen.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Als nächster Rednerin darf ich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek das Wort erteilen. – Bitte.

 


11.33.16

Bundesministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenngleich ich heute noch nicht formal zuständig bin, gestatten Sie mir doch einige wenige Worte zum öffentlichen Dienst, weil ich ja selber aus einer der betroffenen Berufsgruppen komme. Wenn ich in letzter Zeit irgendetwas von einer Bezirkshauptmannschaft gebraucht habe, habe ich bemerkt, wie service­orientiert, schnell, effizient und sehr bürger- und bürgerinnenfreundlich man dort ist. (Abg. Scheibner: Bei Ihnen schon!) Ich denke daher, der öffentliche Dienst an sich ist ein zuverlässiger Partner, der dienstleistungsorientiert und serviceorientiert agiert, und die Menschen stehen im Vordergrund.

Vielleicht noch ein Beispiel für Sie, Herr Kollege Haubner: Zwei Exekutivbeamte aus meiner Heimatgemeinde haben unlängst bei einer Verkehrskontrolle einem Mann das Leben gerettet, der vor Ort eine Hirnblutung erlitten und das Bewusstsein verloren hatte. Das heißt, die Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, arbeiten für uns Bürgerinnen und Bürger, egal, in welcher Berufsgruppe sie verankert sind.

Um es auch gleich anzusprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Öllinger: Ich meine alle, wenn ich ein neues Dienstrecht anspreche, und ich bin überzeugt davon, dass wir auch für alle etwas tun können, wenn wir oder, besser gesagt, ich mit den Sozialpartnern darüber verhandle, dass das neue Dienstrecht nicht gegen Bedienstete, sondern für alle Be­diensteten erarbeitet werden muss, und ich bin davon überzeugt, dass uns das auch gelingen wird.

 


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