te, zB sogenannter „Immobilienaktien“, aufgeklärt wurden. Häufig erfolgten Investitionen ohne ausreichende Risikostreuung und Wertpapierdepots mit spekulativem Charakter wurden als Tilgungsträger für endfällige (Fremdwährungs-) Kredite herangezogen, obwohl sie für einen solchen Zweck völlig ungeeignet sind.
Angesichts dieser gehäuften Fehlberatungen liegen offenkundig massive Mängel im System der Anlageberatungsberufe vor. Um in Zukunft derartige gravierende Beratungsfehler zu vermeiden wird daher das System der Anlageberatungsberufe umfassend zu reformieren sein.
Ein wesentlicher Teil dieser Bemühungen muss ein Verbot pyramidenspielartiger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente sein. Nach derartigen Systemen arbeiten zB die bekannten Anbieter AWD, OVB, DVAG, EFS, MLP und andere.
In den letzten 20 bis 30 Jahren entwickelten sich mehrere sogenannte „Finanzvertriebe“, welche Anlageberatung sowie den Vertrieb von – teils spekulativen – Finanzinstrumenten nach dem Prinzip sogenannter „Strukturvertriebe“ anbieten.
Ein Strukturvertrieb in diesem Sinne ist durch den pyramidenartigen, hierarchisch organisierten Aufbau seiner VerkäuferInnen- bzw. BeraterInnenstruktur charakterisiert, wobei die BeraterInnen regelmäßig als (Schein-) Selbständige agieren. Neu eingestiegene BeraterInnen sind neben der intensiven KundInnenakquisition gehalten, auch ihrerseits weitere BeraterInnen anzuwerben. Nach komplizierten Bewertungssystemen können dadurch die BeraterInnen in der Struktur der Vertriebspyramide nach oben steigen. Die ihnen untergeordneten, insbesondere von ihnen angeworbenen NeuberaterInnen bilden ihre Substruktur, an deren erwirtschafteten Provisionserträgen die höherstehenden BeraterInnen wesentlich mitverdienen. Im Beispiel des Strukturvertriebes AWD ist etwa nachgewiesen, dass die Provisionsanteile für die BeraterInnen auf den untersten Stufen für von ihnen vermittelte Abschlüsse deutlich geringer sind, als für die BeraterInnen der oberen Stufen.
Die Finanzvertriebe insgesamt vermitteln Vertragsabschlüsse mit Unternehmen der Finanzwirtschaft und finanzieren sich durch Provisionen, welche das vermittelte Unternehmen an den Finanzvertrieb zahlt und mitunter indirekt auf die EndkundInnen abwälzt. Den BeraterInnen gegenüber zahlt der Finanzvertrieb anteilige Provisionen je nach der Stellung in der Vertriebspyramide aus. Diese fallen – jedenfalls in den unteren Stufen der Pyramide – regelmäßig deutlich geringer aus als jene Provisionen, die tatsächlich selbständige VermittlerInnen auf dem freien Markt erzielen könnten.
Die BeraterInnen in einem derartigen Strukturvertrieb tragen somit wirtschaftlich das unternehmerische Risiko genügend KundInnen (und SubberaterInnen) anzuwerben, während sie gleichzeitig in ihren Ertragschancen gegenüber tatsächlich selbständigen FinanzvermittlerInnen eingeschränkt sind. Trotz häufig intensiver organisatorischer Einbindung in die Vertriebsstrukturen des Finanzvertriebes (bis hin zu Kleidungsvorschriften, Arbeitszeitvorgaben (zB Vermitteln insb. während der Weihnachtsfeiertrage)) bestehen durch die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung als (Schein-)Selbständige auch massive Probleme bei der sozialrechtlichen Absicherung (Arbeitnehmerschutz, Kranken- und Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.).
Die neu eingestiegenen BeraterInnen werden massivem Druck in der KundInnenakquisition ausgesetzt, was zu extrem hohen Arbeitszeiten bei aufgrund der Provisionsstruktur geringen Erträgen führt. Es ergibt sich aufgrund der ausbeuterischen Arbeitsbedingungen eine hohe Fluktuation der BeraterInnen. Schätzungen zufolge sollen etwa bei AWD bei einem Beraterstand von österreichweit ca. 1600 BeraterInnen jährlich rund 500 BeraterInnen ausscheiden. Bis zur Absolvierung der internen „Wirtschaftsberaterprüfung“ sollen ca. 80-90% der neu eingestiegenen BeraterInnen wieder aussteigen, und finden sich dann in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation wieder: Für die
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