Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 91

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsan­träge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Pilz, Krainer, Bucher, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformen im Wertpapieraufsichtsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.

Durch die internationale Finanzkrise haben viele KleinanlegerInnen massive Verluste erlitten. Zahlreiche Geschädigte klagen nachvollziehbar darüber, dass sie von Anlage­beraterInnen unzureichend über die Risiken der ihnen empfohlenen Finanzinstrumente aufgeklärt wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzu­legen, mit dem das System der Anlageberatungsberufe umfassend reformiert wird, wo­bei insbesondere das Berufsbild des Finanzdienstleistungsassistenten nach § 2 Abs. 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) iVm § 2 Abs. 1 Z 14 Gewerbeord­nung 1994 (GewO 1994) zu prüfen ist, was allenfalls bis zur Streichung führen kann.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Lichtenecker, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend ein Verbot pyramidenspielartiger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird der bestehende Haftungsrahmen für die Ausfuhrförderung um 5 Milliarden Euro erweitert. Während somit neuerlich der Staat mit massivem finanziellem Einsatz dem Bankensektor und der Exportwirtschaft ange­sichts der bestehenden Finanzkrise zur Seite springt, wurden nach wie vor keine aus­reichenden Maßnahmen zum Schutz der PrivatkreditnehmerInnen, Einpersonen-, Klein- und Mittelunternehmen und jener Personen, die durch Beratungsfehler von Fi­nanzberaterInnen Schäden erlitten, ergriffen. Solche Maßnahmen sind jedoch zur aus­gewogenen Unterstützung unbedingt erforderlich.

Durch die internationale Finanzkrise haben viele KleinanlegerInnen massive Verluste erlitten. Zahlreiche Geschädigte klagen nachvollziehbar darüber, dass sie von Anlage­beraterInnen unzureichend über die Risiken der ihnen empfohlenen Finanzinstrumen-


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