Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schaft oder der Steuerberatung. Die Finanzvermittlung und -beratung ist diesen Be­rufen hinsichtlich der Risikoträchtigkeit und dem notwendigen Schutz der KundInnen­interessen durchaus vergleichbar.

Es wird daher die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten haben, wo­nach im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung Rege­lungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffelte Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen ge­genüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.

Möglicherweise könnte es sich im Rahmen der Überlegungen zur Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfes auch als sinnvoll erweisen, die Erbringung von Beratung und Ver­mittlung betreffend Finanzinstrumente in einem eigenen Bundesgesetz umfassend zu reglementieren und auf eine eindeutige gesetzliche Basis mit strengen Ausbildungs­erfordernissen zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung oder allenfalls in einem neu zu schaffenden Bundesgesetz über die Beratung und Ver­mittlung betreffend Finanzinstrumente Regelungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffel­te Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen gegenüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.17.27

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt zwar die Ausfuhr­finanzierungsförderung und die Ausfuhrförderung, ich möchte aber doch auf meinen Vorredner Dr. Peter Pilz zurückkommen und sagen, dass dieser von ihm eingebrachte gemeinsame Entschließungsantrag meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Mosaik­stein für das ist, was wir in der neuen Legislaturperiode als „Parlament neu“ bezeich­nen. Das heißt, wenn gute Vorschläge von der Opposition kommen, wenn die Opposi­tion Schwachstellen in der Gesetzgebung aufzeigt – na bitte, warum greifen wir diese nicht auf?

Ich bin Dr. Peter Pilz wirklich dankbar dafür – das habe ich bereits im Ausschuss ge­sagt –, dass er in der vorletzten Sitzung des Finanzausschusses Fallbeispiele zitiert hat, zu denen jeder von uns gesagt hat: So kann das nicht gehen, da sind wir als Ge­setzgeber gefordert, Anlegerschutz auch im Wertpapieraufsichtsgesetz entsprechend zu verankern. Danke, Herr Dr. Pilz, für die vielen Fallbeispiele. Ich glaube, nichts kann so anschaulich einen Reformbedarf signalisieren wie solche Fallbeispiele, auf die Sie bei Ihren Recherchen gestoßen sind. Danke vielmals; ich bin mir nicht zu gut, diesen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite