schaft oder der Steuerberatung. Die Finanzvermittlung und -beratung ist diesen Berufen hinsichtlich der Risikoträchtigkeit und dem notwendigen Schutz der KundInneninteressen durchaus vergleichbar.
Es wird daher die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten haben, wonach im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung Regelungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffelte Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen gegenüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.
Möglicherweise könnte es sich im Rahmen der Überlegungen zur Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfes auch als sinnvoll erweisen, die Erbringung von Beratung und Vermittlung betreffend Finanzinstrumente in einem eigenen Bundesgesetz umfassend zu reglementieren und auf eine eindeutige gesetzliche Basis mit strengen Ausbildungserfordernissen zu stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung oder allenfalls in einem neu zu schaffenden Bundesgesetz über die Beratung und Vermittlung betreffend Finanzinstrumente Regelungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffelte Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen gegenüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.17
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt zwar die Ausfuhrfinanzierungsförderung und die Ausfuhrförderung, ich möchte aber doch auf meinen Vorredner Dr. Peter Pilz zurückkommen und sagen, dass dieser von ihm eingebrachte gemeinsame Entschließungsantrag meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Mosaikstein für das ist, was wir in der neuen Legislaturperiode als „Parlament neu“ bezeichnen. Das heißt, wenn gute Vorschläge von der Opposition kommen, wenn die Opposition Schwachstellen in der Gesetzgebung aufzeigt – na bitte, warum greifen wir diese nicht auf?
Ich bin Dr. Peter Pilz wirklich dankbar dafür – das habe ich bereits im Ausschuss gesagt –, dass er in der vorletzten Sitzung des Finanzausschusses Fallbeispiele zitiert hat, zu denen jeder von uns gesagt hat: So kann das nicht gehen, da sind wir als Gesetzgeber gefordert, Anlegerschutz auch im Wertpapieraufsichtsgesetz entsprechend zu verankern. Danke, Herr Dr. Pilz, für die vielen Fallbeispiele. Ich glaube, nichts kann so anschaulich einen Reformbedarf signalisieren wie solche Fallbeispiele, auf die Sie bei Ihren Recherchen gestoßen sind. Danke vielmals; ich bin mir nicht zu gut, diesen
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