Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 124

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interministerielle Kommissionen eingerichtet werden, in denen sich die Beamtinnen und Beamten gegenseitig sagen: Oje, das ist eine blöde Geschichte, da können wir aber gar nichts machen! – Es geht gar nicht um diese Bilder, sondern es geht um den Umgang der Republik mit ihrer Vergangenheit.

Wir wissen schon, freiwillig wird diese Stiftung das nicht zurückgeben – das wäre aber überhaupt die beste Lösung, wenn Direktor Leopold und auch die Stiftungsvorstände zu der Ansicht kämen, dass da einiges zurückzugeben ist, denn dann hätten wir Ruhe. Aber das ist eben nicht der Fall, und so braucht es gesetzliche Maßnahmen, die wir mit unserem Antrag eingebracht haben. Wer, wenn nicht dieses Hohe Haus, kann Gesetze ändern, und zwar Gesetze, die Unrecht decken? Ich meine, da sollten wir relativ schnell handeln.

Ein Argument, das immer wieder in der Öffentlichkeit kolportiert und auch in diesem Haus immer wieder genannt wird, ist: Wie kommen wir als Österreicher dazu, geraubte Kunstgegenstände zurückzugeben, wenn das andere Länder nicht machen? – Meine Damen und Herren, mich erinnert das immer sehr an einen gefassten Räuber, der ver­urteilt wird und seine Strafe überhaupt nicht einsieht mit dem Argument, dass es ja zig Räuber auf der ganzen Welt gibt, die frei herumlaufen, warum also soll er irgendetwas absitzen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


14.47.42

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, zehn Jahre ist dieses Gesetz alt. Zum zehnten Mal hat sich der Beschluss des Bundesgesetzes zur Rückführung von Kunstgegenständen gejährt, und zwar erst vor Kurzem, am 3. Dezember dieses Jahres. Mit diesem Gesetz wurde ein sehr wichti­ger Schritt zur Aufarbeitung der österreichischen Geschichte gesetzt.

Zur Erinnerung: Der Beschluss wurde damals von allen Parlamentsfraktionen gefasst. Und das war durchaus erfreulich.

Um diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, wurde dann eine Kommission zur Provenienzforschung eingerichtet, deren Aufgabe es eben ist, die Bestände der Bun­desmuseen systematisch zu erforschen.

Diese Kommission hat in den letzten Jahren sehr viel geleistet, und ich möchte an die­ser Stelle auch Dank dafür aussprechen. Es wurden inzwischen Tausende Objekte von den Bundesmuseen an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer zurückge­geben. In den jährlichen Berichten an den Nationalrat können Sie die Arbeit dieser Kommission verfolgen; da ist das dokumentiert und öffentlich gemacht.

Eines möchte ich festhalten: Die Restitution der in der Zeit des Nationalsozialismus ge­raubten Güter ist eine historische Pflicht! Sie ist unsere moralische Pflicht! Ich glaube, daran gibt es nichts zu rütteln.

Ein deutliches Bekenntnis dazu sowie zur Arbeit der Provenienzforschung insgesamt und des Beirats findet sich auch im Regierungsprogramm.

Wie Sie wissen, hat Bundesministerin Schmied im Frühjahr dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Restitutionsbeirats Clemens Jabloner Maßnahmen zur wei­teren Verbesserung der Restitution des Bundes präsentiert, die auch eine Novellierung des bestehenden Restitutionsgesetzes umfassen. Ein entsprechender Entwurf des Ressorts ist in Begutachtung gegangen. Allerdings war eine Beschlussfassung auf­grund der Wahlen nicht mehr möglich.

 


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