Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 123

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Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Ver­fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (9/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Gewünschte Redezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


14.42.53

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag auf Än­derung des Kunstrückgabegesetzes eingebracht, dieser ist dann liegen geblieben, und so haben wir ihn halt jetzt wieder eingebracht. Das werden wir so lange tun, bis der Nationalrat einsieht, dass diesbezüglich tatsächlich Reformbedarf besteht.

Das Gesetz von 1998 ist ja nicht schlecht, im Gegenteil, es ist sogar sehr gut, vorbild­lich, international vorbildlich, aber es zeigt nach zehn Jahren ganz deutliche Lücken, selbstverständliche Lücken und solche, über welche man diskutieren muss. Eine selbstverständliche Lücke wäre zum Beispiel, dass nicht genau geklärt ist, was mit dem Wort „Kunstgegenstand“ gemeint ist. Da gehören zum Beispiel dann auch Unifor­men dazu oder irgendeine Steinsammlung oder irgendwelche Spielzeugautos. Da be­steht Reparaturbedarf, der von allen, so glaube ich, angenommen werden kann.

Auch die Rückgabe von Kunstgegenständen aus der Zeit vor 1938 ist eine Selbstver­ständlichkeit. Das sind die von den Nazis in Deutschland unter den Nagel gerissenen Kunstgegenstände, die irgendwann einmal nach Österreich gekommen sind und hier in den Museen lagern. Auch diese Kunstgegenstände kann man, so glaube ich, konsen­sual zurückgeben.

Weniger selbstverständlich – und diesbezüglich herrscht in diesem Haus offensichtlich kein Konsens – ist die Sammlung Leopold; ein Museum, das Raubkunst ausstellt und sich sogar noch darüber lustig macht, indem es sagt: Wir sind kein Bundesmuseum, wir können da machen, was wir wollen! Unsere Sammlung ist eine Privatstiftung, das geht euch nichts an! – Das ist zu hinterfragen. Das ist eine Konstruktion, die rückgän­gig gemacht werden muss, denn in Wirklichkeit handelt es sich natürlich um ein ver­decktes Bundesmuseum.

Eine Sammlung, die um 160 Millionen € vom Bund angekauft und in die Stiftung einge­bracht wurde, wenn das keine Bundessammlung ist! Und wenn für diese Sammlung auch noch ein Haus gebaut wird, nämlich das Leopold Museum im MuseumsQuartier, ist das doch nichts anderes als ein Bundesmuseum. Und wenn der Bund dann auch noch die Hälfte der Stiftungsvorstände und sogar den Vorsitz im Vorstand stellt, dann kann man ruhig sagen, dass das so etwas wie ein 51-Prozent-Anteil des Bundes ist. Die Republik ist außerdem Letztbegünstigte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) – Ja, ich weiß, Herr Kollege Molterer, dass Sie da anderer Meinung sind, aber die Re­publik ist Letztbegünstigte der Stiftung, und irgendwann wird all das ja doch zurückge­geben. Ich glaube, es macht in der Öffentlichkeit kein gutes Bild, wenn man das nicht jetzt schon macht, wo wir doch alle wissen, worum es geht.

Außerdem prüft der Rechnungshof noch diese Stiftung – also das ist doch eigentlich ganz klar.

Der Staat trägt Verantwortung, wenn mit seinem Geld Kunstwerke angekauft werden, die eigentlich ursprünglich geraubt wurden. Und da nützt es gar nichts, mit diesen ge­witzten Konstruktionen herumzuhantieren, und es nützt auch überhaupt nichts, wenn


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