In diesem Entwurf wird eine Präzisierung und Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen im Sinne einer möglichst vollständigen Rückgabe bedenklicher Bestände aus dem Bundeseigentum vorgesehen. Damit sollen nicht nur Kunstgegenstände im engeren Sinn, sondern auch bewegliches Kulturgut erfasst werden.
Ziel dieser Novelle ist es auch – ich glaube, das ist sehr wichtig –, eine Beschleunigung der Dauer der Rückgabeverfahren zu erreichen. Diese Beschleunigung würde es vermutlich nicht geben, würde der vom Kollegen Zinggl eingebrachte Gesetzentwurf beschlossen werden.
In diesem Antrag geht es konkret auch um die Stiftung Leopold. Wir haben diese Frage ja hier schon einmal debattiert; Kollege Zinggl hat das auch angesprochen. Es geht um eine Ausweitung der Rückgabeverpflichtungen des Bundes auf Fonds, Stiftungen und Anstalten, die von Bundesorganen oder von vom Bund bestellten Personen verwaltet werden.
Wir haben das damals debattiert, und ich habe damals auch gesagt, ob und in welcher Form die Stiftung Leopold tatsächlich in das Restitutionsgesetz einbezogen werden kann, ist eine komplexe juristische Frage. Ich war damals und bin heute nicht davon überzeugt, dass dieser vom Kollegen Zinggl vorgeschlagene Weg tatsächlich gangbar wäre und auch Bestand hätte.
Mittlerweile wurden auf Initiative von Bundesministerin Schmied die verfassungsrechtlichen Fragen, die von einer solchen Regelung berührt werden, ausführlich von einer interministeriellen Arbeitsgruppe geprüft. Das Ergebnis von zahlreichen Experten, vom Bundeskanzleramt, Außenministerium, Finanzministerium, Justizministerium, von der Finanzprokuratur, bestätigt diese Vorbehalte.
Die Schaffung einer Lex Leopold stößt wegen des damit verbundenen generellen Eingriffs in privates Eigentum an verfassungsrechtliche Schranken. Und es könnte durchaus passieren, dass die möglichen daraus resultierenden Verfahren über längere Zeit rechtlich haltbare und umsetzbare Maßnahmen verhindern.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass es auch für mich vordringlich ist, Klarheit über die Herkunft der Kunstwerke der Stiftung zu haben. Die Vorwürfe, die in Bezug auf die Stiftung Leopold hier im Raum stehen, müssen aufgeklärt werden.
Ministerin Schmied hat schon Schritte eingeleitet, die erforderlich sind. Die Bestände der Stiftung werden jetzt, wie Sie wissen, von zwei unabhängigen, vom Bund bezahlten Forschern geprüft, und im Frühjahr des nächsten Jahres werden erste Ergebnisse vorliegen. Dann wird unter Einbindung der Stiftung ein Gremium eingesetzt werden, das so wie der Restitutionsbeirat eine rechtliche Wertung der Ergebnisse vornehmen wird. Und basierend auf diesen Stellungnahmen kann dann der Stiftungsvorstand über allfällige Rückgaben entscheiden. Das würde auch nicht mit dem Stiftungszweck in eine Kontroverse kommen.
Ich denke, dass wir alle an einer soliden Lösung interessiert sein müssen und sind, an einer Lösung, die auch Bestand hat, und ich glaube, der eingeschlagene Weg ist wirklich gut.
Ich hoffe, dass auf Basis des neuen Regierungsübereinkommens die Beschlussfassung der geplanten Novelle des Kunstrestitutionsgesetzes bald erfolgen wird und dass wir das, wie schon vor zehn Jahren, gemeinsam mit den anderen Fraktionen machen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
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