Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.54
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn an Herrn Zinggl gerichtet sagen, dass es mich schon ein bisschen erschreckt, dass hier im Parlament noch immer Behauptungen in den Raum gestellt werden in die Richtung, Österreich oder auch das österreichische Parlament hätten aus der Geschichte nichts gelernt, seien sich der Bewusstseinsbildung der österreichischen Geschichte nicht im Klaren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.)
Ich glaube, gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr notwendig, das ständig vor uns herzutragen. Wir können uns auch nach zehn Jahren – 1998 wurde das Restitutionsgesetz beschlossen; damals von allen im Parlament vertretenen Parteien – gewiss sein, dass Restitution nicht nur eine historische Pflicht ist, sondern dass wir uns auch im Klaren darüber sein müssen, dass wir als Vorbild für die österreichische Bevölkerung dahin gehend sensibel zu sein haben, dass wir mit der Geschichte umgehen können, auch im Sinne dieses Gesetzes, das zum Ziel hat, Kunstgegenstände aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen an ihre ursprünglichen Besitzer zurückzugeben.
Genau deshalb wurde auch die Kommission für Provenienzforschung eingesetzt, nämlich um diesen Sachverhalt lückenlos zu überprüfen. Ich denke, diese Kommission hat bis jetzt gute Arbeit geleistet. Und an dieser Stelle gilt es dafür auch einmal danke zu sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich meine, zehn Jahre Restitutionsgesetz sind ein geeigneter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen, keine Frage, und da soll es durchaus auch erlaubt sein, mögliche Verbesserungen und Novellierungen zu diskutieren.
Herr Kollege Zinggl, Ihr Antrag ist ja nicht neu, er wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht und diskutiert. Schon damals wurden mögliche Verbesserungen und Novellierungen angesprochen und gemeinsam erörtert.
Frau Kollegin Muttonen hat schon gesagt, dass auch das Regierungsprogramm ein Bekenntnis dahin gehend enthält, nämlich die Restitution von Kunst- und Kulturgütern und die Arbeit der Provenienzforschung und des Beirats zu bekräftigen, zu verbessern. Das Regierungsprogramm sagt auch ganz klar und deutlich, dass eine Novelle des Kunstrückgabegesetzes angestrebt wird.
Ich würde Sie daher bitten, anstatt ständig über die Vergangenheit beziehungsweise über deren Nichtwahrnehmung im Hohen Haus zu sprechen, darüber zu diskutieren, welche gesetzlichen Anpassungen wir vornehmen wollen und was die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen mit diesen Prüfungen sind.
Der Antrag, der hier vorliegt, zielt ja in Wirklichkeit ausschließlich auf die Stiftung Leopold ab. Die Bundesregierung hat immer klar gesagt, dass die Novellierung des Kunstrückgabegesetzes getrennt behandelt werden soll von der Frage der Stiftung Leopold.
Sie wissen, Sie haben es vorhin angesprochen, es hat eine interministerielle Arbeitsgruppe dazu gegeben, und diese Kommission hat das Anliegen, nämlich das Kunstrückgabegesetz, das bislang nur für die Bundesmuseen gilt, auf die Sammlung Leopold auszuweiten, abgelehnt. Kollegin Muttonen hat auch die Begründung bereits dargebracht: da ein unmittelbarer Eingriff des Bundes in das Eigentum der Stiftung auf der Grundlage bestehender Regelungen ausgeschlossen ist und eine gesondert zu schaffende gesetzliche Regelung an verfassungsrechtliche Schranken stößt.
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