Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 127

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Es wurde vereinbart, dass eine unabhängige Provenienzforschung einzurichten ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde Sie auffordern, diese unabhängige Provenienzforschung einmal arbeiten zu lassen. Die Ergebnisse, die dann vorliegen, können wir dann in aller Ruhe noch einmal gemeinsam konstruktiv diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Ich mache aber darauf aufmerksam, dass ich nach 2 Minuten zur Durchführung der Kurzdebatte die Rede unterbrechen muss. – Wollen Sie mit Ihrer Rede beginnen und nach der Kurzdebatte fortsetzen, oder wollen Sie die Rede im Anschluss an die Kurzdebatte halten? (Abg. Mag. Stefan: Ich nehme an, es geht sich aus, also beginne ich gerne!)

 


14.59.03

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Begangenes Unrecht möglichst wieder gutzumachen und den Opfern zu helfen ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, das natürlich auch wir Freiheitliche voll unterstützen. Die Bereicherung am Leiden anderer ist strikt abzulehnen und darf jedenfalls nicht be­lohnt werden.

Der in erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf löste doch gewisses Unbehagen aus, und es ist daher erforderlich, aus freiheitlicher Sicht auch dazu Stellung zu nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erstens: Es schaut so aus, als sollte hier eine Lex Museum Leopold geschaffen wer­den, und Anlassgesetze sind immer sehr problematisch.

Zweitens drängt sich die Frage auf: Ist das nur der erste Schritt, um die Restitution auszuweiten, und wo ist das Ende? Wird das Abgehen vom Grundsatz des gutgläubi­gen Erwerbs vom befugten Gewerbsmann auch noch auf Private ausgedehnt? Gelten Verjährungsfristen für gewisse Rechtsakte nicht mehr? Wir treten jedenfalls für Rechts­sicherheit ein, denn der Rechtsstaat ist eines der höchsten Güter, die dieser Staat hat. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken wurden bereits angesprochen.

Drittens: Es wurden bereits bisher Verträge rückwirkend einseitig aufgehoben, und zwar auch solche, die nach 1945 abgeschlossen wurden, oft mit dem Argument, dass hier die Heimkehrer unter Druck gesetzt wurden, weil sie in ein unfreundliches Umfeld gekommen sind. Das ist zumindest aus meiner Sicht eigenartig. Damals galt doch das Viermächtestatut. (Beifall bei der FPÖ.)

Viertens: Nach wie vor gibt es vonseiten der Regierung kein Eintreten für die Rechte der Vertriebenen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, die im großen Stil enteignet wurden und heute österreichische Staatsbürger sind. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Oder hat sich jemals ein Regierungsmitglied für die Aufhebung der Beneš-Dekrete und der AVNOJ-Bestimmungen im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen von Tschechien und Slowenien eingesetzt? (Abg. Mag. Molterer: Ja!) – Mir ist nichts bekannt.

Fünftens ...

15.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die 2 Minuten sind um. Ich unterbreche jetzt Ihre Rede, und wir setzen nach der Kurzdebatte fort.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

 


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