Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 128

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15.01.25Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 20/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis 21. Jänner 2009 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

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Bevor wir in die Debatte eingehen, mache ich alle Abgeordneten, auch all jene, die ge­rade nicht im Saal sind, darauf aufmerksam, dass die Listen, die Nominierungen, die Vorsitze und Funktionen der Ausschüsse geklärt sind. Das heißt, dass unmittelbar im Anschluss an die Zuweisungssitzung die Ausschusskonstituierungen stattfinden. Bitte auch das zu berücksichtigen! Die Konstituierungen werden insgesamt rund eine Stun­de in Anspruch nehmen. – Das nur zur Orientierung für all jene, die noch nie bei so etwas dabei gewesen sind.

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Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner/die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnah­men von Regierungsmitgliedern sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek, mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


15.03.17

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! – Ich hoffe, der Kollege Staatssekretär Lopatka ist noch im Haus. Ich würde mich freuen, wenn er der Debatte beiwohnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen haben wahrscheinlich am Donnerstag vor dem Wahlsonntag, dem 28. September, die sogenannte Elefantenrunde, also die Runde der Spitzenkandidaten im Fernsehen mitverfolgt. Eine der Fragen der Kollegin Thurnher an alle Spitzenkandidaten lautete: Wie halten Sie es denn mit der Spenden­absetzbarkeit für die NGOs in Österreich außerhalb der wissenschaftlichen Arbeit, nämlich diejenigen, die im sozialen, im kulturellen, im ökologischen, im Tierschutzbe­reich arbeiten, wie halten Sie es damit? – Zu unserer Überraschung haben alle fünf Spitzenkandidaten mit einem sehr eindeutigen und bekräftigenden Ja geantwortet. Ja, sie wollen diese Spendenabsetzbarkeit in Österreich haben.

Und das ist gut so, denn Österreich ist neben Finnland das einzige westeuropäische Land, in dem es diese Möglichkeit der Unterstützung für NPOs, für Nicht-Regierungs­organisationen in sehr wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen noch nicht gibt.

Es hat bereits Bemühungen und jahrelange Diskussionen gegeben. Bereits unter Schwarz-Blau I und II gab es eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium. Es gab ausdis­kutierte, wohlerwogene Vorschläge. Wir haben hier also eine Diskussion hinter uns,


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