Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 142

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schärfen und zu evaluieren sind. Und: ein klares Ja zum freien Mandat der gewählten Abgeordneten hier im Hohen Haus, im Bundesrat, in den Landtagen und in den Ge­meinderäten.

Das, was Sie von den Grünen mit Ihrem Vorschlag fordern, würde ganz klar dieses freie Mandat sehr, sehr stark beschränken – und in Wirklichkeit nicht mehr ausübbar machen, was ich auch gleich begründen werde. Sie haben ja hier ausgeführt, dass in Ihrem Vorschlag die Vorteilsannahme – oder auch nur das Versprechen eines Vor­teils – für eine bestimmte Handlung oder Unterlassung, sprich, für alle Handlungen, die wir als Abgeordnete zu setzen haben, für das Einwirken auf das Abstimmungsverhal­ten oder auch nur im Hinblick auf die Ausübung des Mandates – ich spreche also die­sen sogenannten Anfütterungsparagraphen an – zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen würde.

Was heißt denn das in der Praxis, sehr geehrter Herr Kollege Steinhauser, und meine Damen und Herren Kollegen von den Grünen? – Doch nicht mehr und nicht weniger, als dass jeder Mandatar/jede Mandatarin in Zukunft gezwungen würde, seine/ihre Wil­lensbildung, seine/ihre Gewissensentscheidung und Aktivitäten hier im Hohen Haus, ebenso alle anderen politischen Aktivitäten, vor einem Gericht zu rechtfertigen, sich vor einen Richter hinstellen und sich rechtfertigen zu müssen, warum er/sie eine Meinung vertritt, warum er/sie in einer gewissen Weise abstimmt oder eben nicht.

So etwas ist mit dem freien Mandat in keiner Weise vereinbar, Herr Kollege Steinhau­ser! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.) Eine gerichtliche „Kuratel“ für die Aus­übung des freien Mandats ist nicht im Sinne der Erfinder – und entspricht auch nicht unserer Verfassung! – Erstes Problem.

Zweites Problem: Wenn, wie Sie von den Grünen in Ihrem Vorschlag vorsehen, jeder Vorteil, den sich jemand versprechen lässt, zu einer strafbaren Handlung führen würde, dann hieße das ja auch, dass sozusagen bei jeder Wahlwerbung, wenn Ihnen ein Bürger die Stimme für eine gewisse Aktion, für ein gewisses Projekt, für eine gewisse Gesetzesinitiative verspricht, Sie dann doch gar nicht mehr argumentieren dürften. Da dürften Sie doch keinen Einfluss auf die Willensbildung nehmen, denn auf diese Weise wäre Ihnen ja ein Vorteil versprochen, Herr Kollege Steinhauser – und ein Vorteil wäre ja nach Ihrem Vorschlag bereits die Abgabe einer Stimme für eine Partei beziehungs­weise für einen Kandidaten.

Darüber hinaus passt diese Bestimmung auch nicht in unser politisches System, indem wir eben hier im Haus – aus gutem Grund, sage ich, und ich stehe dazu – nicht nur ein Parlament von Berufspolitikern haben, sondern eines, in dem Mitglieder verschiedens­ter Berufe tätig sind.

Wie soll ein Funktionär oder Mitarbeiter einer Interessenvertretung oder auch ein ge­wählter Bürgermeister, der dafür auch eine Entschädigung erhält, die Interessen seiner Gemeinde hier vertreten, wenn er, wie Sie von den Grünen das wollen, unter Strafe gestellt wird?! Sie verlangen, dass jemand, der für etwas bezahlt wird, der einen Vorteil dafür bekommt, dass er die Interessen seiner Organisation auch hier im Hohen Haus vertritt, dass er auf die Willensbildung hier Einfluss nimmt, dann dafür eingesperrt wer­den soll!

Dafür stehen wir nicht zur Verfügung, Herr Kollege Steinhauser – und wir lassen uns dafür auch nicht in das Eck stellen, dass wir nicht für Transparenz, sondern für Korrup­tion wären! Nein, so ist es nicht, aber die Regelung, die Sie hier vorschlagen, war schon zu Beginn dieses Jahres – und auch heute – weit überzogen, und das würde auch die politische Arbeit der Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus massiv gefähr­den. Dafür stehen wir von der ÖVP nicht zur Verfügung.

 


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