Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 143

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Wir haben mit der Regelung betreffend Stimmenkauf eine ausreichende Lösung getrof­fen, um Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen – und für eine grüne Gesin­nungsschnüffelei stehen wir sicherlich nicht zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer ist der nächste Redner. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.54.04

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Auch wir werden dieser Initiative der Grünen nicht zustimmen – und im Übrigen ist es angebracht, mit etwas weniger Aufgeregtheit an diese Sache heranzugehen, als das hier vom grünen Initiator dargeboten wurde.

Diese Sache wurde doch bereits hinreichend und seriös ausdiskutiert. Der Begriff „Amtsträger“ der UN-Konvention hat doch mit dem österreichischen Begriff „Mandatar“ nicht das Geringste zu tun! (Abg. Mag. Steinhauser: Das stimmt ja nicht!)

Dieser Kreuzungspunkt sozusagen, der in der UNO, eben aus verschiedenen Rechts­strömungen aus der ganzen Welt, eintrifft, ist mit der österreichischen Rechtslage, die verfassungsrechtlich den unabhängigen Abgeordneten vorsieht, nicht im Geringsten vergleichbar – und daher fällt Ihr gesamtes Aufregungsgebäude schon vom Ansatz her in sich zusammen.

Bei einer Diskussion darüber habe ich in der vorigen Gesetzgebungsperiode auch auf folgende Frage keine Antwort bekommen: Wo gab es in diesem Zusammenhang ein einziges historisches Beispiel in Österreich? – Ein solches ist mir völlig unbekannt, und auch wenn man recherchiert, zumindest in der Zweiten Republik, gab es ein solches nicht auf Ebene des Nationalrates, nicht auf Ebene des Bundesrates, nicht auf Ebene eines Landtages oder eines Gemeinderates. – In Klammern: Angeblich soll es – soll es! – auf Gemeinderatsebene irgendwann irgendetwas Böses gegeben haben; das kann aber niemand konkret sagen.

Es hat jedenfalls keinen Fall gegeben, der danach rufen würde, hier eine derartige Be­stimmung einzuführen. Im Übrigen ist auch mit der letzten Novelle des § 304 StGB zu viel des Überschusses getan worden. Wir hören massivste Klagen. Alle kennen die Problemstellungen, die sich in diesem Zusammenhang im Bereich Sponsoring ergeben haben, so etwa bei den Salzburger Festspielen. Da dürfen nicht einmal mehr Karten an Sponsor-Unternehmen verteilt werden. Und das geht tief und breit in gesellschaftlich vollkommen einwandfreie Systeme hinein, wo sich jetzt die Leute fürchten, weil sie einer Sekretärin, die immer fleißig gewesen ist, eine kleine Aufmerksamkeit, eine Bon­bonniere etwa, überreicht haben. – Das ist doch alles absurd!

Jeder Mensch weiß ganz genau, wo der Unterschied zwischen Korruption und einer kleinen Aufmerksamkeit liegt, wie es das eben in jedem Land auf dezente und seriö­se Weise gibt. Da geht es um einen Stil des menschlichen Anstandes, der sich kulturell entwickelt hat – aber ganz problematisch geht es da in den Bereich hinein, wonach echtes Sponsoring, von dem doch viele kulturelle Aktivitäten abhängen, sozusagen in Richtung Kriminal gezerrt werden soll.

In Wirklichkeit ist es so: Wir müssen da lediglich nachjustieren. Mit der Übernahme des deutschen Stimmenkauf-Paragraphen – man kann doch wirklich nicht sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Drittes-oder-Viertes-Welt-Land wäre, wo Dinge juris­tisch nicht in Ordnung seien – haben wir mit der überwältigenden Mehrheit des Hohen Hauses das richtige Maß getroffen. Und das hat mit unziemlicher Privilegierung nicht


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