Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 150

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gerade Leuten, die Geld für ihre Wohnungen angespart haben, damit sie zum Beispiel Reparaturen machen können, Sicherheit geben. Es ist wichtig, dass sie wissen, dass ihre Geldeinlagen auch besichert sind. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb fordern wir ganz klar, dass bei Zusammenschlüssen von Bürgern, die in Eigenverantwortung tätig sind, die Gelder sicher angelegt bleiben, dass diese Bürger kein Risiko tragen und nicht fürchten müssen, dass dieses Geld verloren geht. (Beifall beim BZÖ.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 77/A dem Finanzausschuss zu.

16.17.4410. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensgesetz 1988 geändert wird (78/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


16.18.10

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Spendenabsetzbarkeit ist mittlerweile, glaube ich, auch zu einer Frage der politischen Glaubwürdigkeit gewor­den.

Die vielen Freiwilligen, die dieses Land prägen und gestalten, haben zu Recht eine große Erwartungshaltung, da es ein allgemeines Bekenntnis aller fünf Parteichefs der hier im Parlament vertretenen Parteien unmittelbar vor der Nationalratswahl gab.

Wir vom BZÖ haben bereits einen Antrag eingebracht; einen solchen gibt es jetzt von allen Fraktionen. Insgesamt muss man sagen: Es ist wirklich an der Zeit, diese Dinge konsensual zu lösen, damit man auch gegenüber den vielen Menschen Wort hält, die sich in dieser Republik hervorragend einsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir zielen darauf ab, dass der § 4 im Einkommensteuergesetz auf den Bereich der Mildtätigkeit, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umwelt-, Natur- und Tierschut­zes erweitert wird. Diese Erweiterung haben wir in unserem Antrag vorgesehen. Unter Mildtätigkeit werden humanitäre, soziale und wohltätige Aktivitäten verstanden.

Wir stellen damit auch klar, dass im Sinne der BAO Spenden an alle wesentlichen
als gemeinnützig eingestuften Dienstleistungsbereiche wie Gesundheits- und soziale Dienste sowie Rettungs- und Krankentransportdienste von der steuerlichen Absetzbar­keit erfasst sind.

Ich darf noch einmal betonen, dass wir jetzt gerade eine Zeit haben, in der zum Bei­spiel „Licht ins Dunkel“ aktuell ist. (Abg. Großruck: Weihnachtszeit haben wir!) Das sollte uns allen vor Augen führen, dass es auch in diesem Bereich höchst an der Zeit für eine Absetzbarkeit wäre. Noch einmal: Diese Sache ist eine Frage der politischen


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