Ich darf auch auf das Regierungsübereinkommen zum Thema „Wohnrecht“, Punkt D.9. verweisen. Da heißt es folgendermaßen:
„Die Eigentümerrücklage sowie die auf Sparguthaben zu hinterlegende Kaution“– das, was Kollege Jarolim angeführt hat – „sind im Zusammenhang mit der Einlagensicherung sowie einer allfälligen Insolvenzgefahr gesetzlich zu sichern.“
Ich glaube, wir sollten uns im Ausschuss auf sachlicher Ebene diesem Problem nähern und eine gemeinsame Lösung suchen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. Ebenfalls 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.14
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Richtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft vom Bankenpaket bei der Einlagensicherung nicht mit umfasst ist. Und das ist ein Fehler – keine Frage! Auch die bisher angeführten Argumente überzeugen mich nicht, weil der Mieter, der die Kaution legt, tut das in der Regel über ein Sparbuch, und das Sparbuch ist natürlich über die Einlagensicherung besichert – ganz abgesehen davon, dass in der Regel wahrscheinlich die Kaution unter 20 000 € liegen wird.
In Österreich gibt es rund 450 000 Wohnungseigentümer, eine relativ große Gruppe, und die Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen überwiegend aus natürlichen Personen. Das ist die klassische finanzielle Mittelschicht des Landes. Die wenigsten Wohnungseigentümer sind Immobilienfirmen. Die Wohnungseigentümer sind daher der Realität der kleinen Sparer viel, viel näher als jener großer finanzstarker Firmen, und daher ist es, glaube ich, sinnvoll und richtig, wenn sie hinsichtlich der Einlagensicherung mit den Sparern gleichgestellt werden.
Es stellt sich die Frage, warum sie beim Bankenpaket nicht berücksichtigt worden sind. Entweder war es politischer Wille – dann war es ein Fehler! Oder es ist übersehen worden – dann hoffe ich, dass nicht noch weitere Schlampereien in diesem Bankenpaket versteckt sind. (Beifall bei den Grünen.)
16.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt noch Herr Abgeordneter Linder zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.15
Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Zu Zeiten der Wirtschaftskrise ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass man psychologische Maßnahmen setzt, um den Bürgern Sicherheit zu geben, um ihnen zu zeigen, dass man Krisen meistern kann.
Das Bankensicherungsgesetz war an und für sich ein wichtiger Schritt, wenn auch der Vollzug dieses Gesetzes zu wünschen übrig lässt. Dazu ist, glaube ich, heute schon genug an Kritik geäußert worden.
Eine gesetzliche Maßnahme muss dringend gesetzt werden, und das ist die Einlagensicherung für private Ersparnisse. Es ist ganz wichtig, dass in diese Einlagensicherung auch die Einlagen der Privateigentümer im Rahmen von Eigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes mit aufgenommen werden. Diese haben derzeit keine Rechtssicherheit für ihre Einlagen.
In Zeiten, wo wir eigentlich Privatverantwortung fordern, wo wir versuchen, die Leute zu motivieren, im eigenen Bereich für sich selbst verantwortlich zu sein, sollten wir
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