Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 165

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Nun zum Auslieferungsbegehren in Bezug auf die Kollegin Winter. Meine Damen und Herren, die behördliche Verfolgung der Kollegin Winter wird erfolgen, weil diese ihr vor­geworfene strafbare Handlung vor ihrem Einzug in den Nationalrat stattgefunden hat. Das heißt, der Immunitätsausschuss hat den politischen Zusammenhang ratione tem­poris verneint, daher ist die behördliche Verfolgung möglich. Eine Auslieferung im en­geren Sinne findet nicht statt.

Ich bin zwar persönlich anderer Meinung. Wenn man das Telos der Bestimmungen über das Immunitätsrecht heranzieht, sehe ich den politischen Zusammenhang viel, viel weiter. Ich hätte den politischen Zusammenhang persönlich bejaht, aber ich beuge mich hier der Spruchpraxis des Immunitätsausschusses. Ich möchte aber zum konkre­ten Vorwurf zwei Anmerkungen machen.

Zunächst einmal, meine Damen und Herren, Hohes Haus, bin ich als religiöser Mensch der Überzeugung, dass man auch vor den religiösen Symbolen anderer Religionen, auch wenn man sie für falsch hält, grundsätzlich Respekt zu haben hat. Diese Wertung trifft auch das geltende Strafrecht, insbesondere im § 188 StGB, wonach religiöse Symbole und Persönlichkeiten oder der Anbetung dienende Personen und Gegenstän­de einem strafrechtlichen Schutz unterliegen. Daher bin ich der Meinung, dass das, was Frau Kollegin Winter im Zusammenhang mit dem Islam gesagt hat, grundsätzlich falsch und verwerflich ist. Ob es allerdings strafrechtlich zu verfolgen wäre, ist eine an­dere Frage.

Meine Damen und Herren, jetzt rede ich insbesondere in Richtung der Österreichi­schen Volkspartei. Ich weiß aus meiner eigenen Praxis – weil ich selbst schon als em­pörter Katholik Anzeigen gemacht habe –, aber auch aus meiner Zeit in der Volksan­waltschaft, als sich beschwerdeführende Katholiken an mich gewendet hatten, wenn es um die Verhöhnung der göttlichen Personen des katholischen Glaubens – der Dreifal­tigkeit, Jesu Christi oder der Gottesmutter – ging, dass die Staatsanwaltschaft regel­mäßig jedes Verfahren eingestellt hat.

Sie stellen jetzt in Zukunft die Justizministerin, wenn sie dann ihr Amt einmal antreten wird. Wenn man also beim Herrn Mohammed einen besonderen strafrechtlichen Schutz sieht – ich sage es noch einmal: er gilt vor dem Hintergrund des geltenden Strafrechts als geschützte Persönlichkeit einer gesetzlich anerkannten Religionsge­meinschaft und genießt daher strafrechtlichen Schutz –, dann verlange ich von Ihnen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, dass Sie sicherstellen, dass in Zukunft auch jene göttlichen Personen, die unserem katholischen Glauben der Anbetung dienen, den gleichen Schutz bekommen! (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß, dass viele in Ihren Reihen dieser Meinung sind. Ich weiß, dass andere ande­rer Meinung sind. Beim Islam werden die Dinge besonders kritisch gesehen, weil man fürchtet, sozusagen „dänische Zustände“ zu bekommen; bei der eigenen Religion hin­gegen kann man heruntermachen, was man will, da kann es nicht gut und fett genug sein.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen als jemand, der gemeinsam mit anderen Ka­tholiken in diesem Land von derartigen Vorgängen schon betroffen und darüber auch empört war, dass ich die Hoffnung auf Sie und insbesondere auf die künftige Justiz­ministerin setze – dies soll durchaus als Appell verstanden werden –, dass Sie hier zu­mindest für Gleichbehandlung sorgen, nämlich dafür, dass sich auch Katholiken in diesem Lande darauf verlassen können, dass ihre religiösen Symbole und göttlichen Personen nicht von jedem beliebigen selbsternannten „Künstler“ niedergemacht und niedergetrampelt werden dürfen, meine Damen und Herren, Hohes Haus! Das ist unser Anliegen, das ich heute im Zusammenhang mit dieser Auslieferung formulieren möchte. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Rädler.)

 


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