Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 183

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dann erwarten wir auch, dass diese Beamten mit allen disziplinarrechtlichen Verfahren zu konfrontieren sind. (Beifall bei der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 2 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.17.42

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Sie erlebten soeben H. C. Strache in seiner neuen Rolle als Mutter und AsylantenschützerIn! (Beifall beim BZÖ.)

Den Asylantenschützer nehme ich dir allerdings nicht ganz ab! Wenn es um Levan Pirveli geht, dann bemüht Kollege Strache auf einmal das Asylrecht!

Bei Levan Pirveli fand am 8. Mai 2007 eine Hausdurchsuchung statt, und zwar nicht durch die georgische Polizei, sondern durch die hiesige Polizei, von der Sie ja so viel halten. In diesem Zusammenhang wurden zwei weitere Herren von der sogenannten Industrial Party, auch einer sehr honorigen Partei, verhaftet, meine Damen und Herren, und zwar auch durch die hiesige Polizei. – Bei uns verkehren solche Leute nicht, bei euch schon, das ist der Unterschied! Aber ich werde noch mit weiteren Details aufwar­ten, denn diese Debatte ist noch nicht zu Ende.

Meine Damen und Herren! Kollege Donnerbauer, Widerstand gegen die Staatsgewalt ist etwas völlig anderes als ein Verkehrsdelikt. Dem Kollegen Westenthaler wird nicht irgendein Verkehrsdelikt vorgeworfen, sondern ein Verbrechen, und zwar ein Verbre­chen, das mit einer Höchststrafe bedroht ist, die auf jeden Fall zum Verlust seines Ab­geordnetenmandats führen wird. Das heißt: In Zukunft werden Richter aufgrund von ir­gendwelchen schwindligen Anzeigen entscheiden, ob jemand noch Abgeordneter sein kann oder nicht. – Das ist kein unerheblicher Zusammenhang.

Zweitens: Ich bin entsetzt, dass du, Kollege Fichtenbauer, als Anwalt hier so referierst, als sei die Tat bereits erwiesen! Es handelt sich dabei um eine Tat, die selbst im Akt der Staatsanwaltschaft nur durch die Behauptung dieses Mannes existiert, jedoch nicht aufgrund eines einzigen Sachbeweises, geschweige denn eines medizinischen Be­funds oder auch nur eines Attests. Jeder normale Rechtsanwalt würde sagen, dass es ohnehin schon gewagt ist, bei einer derart dünnen Lage von einer Tat auszugehen. Genau das tut Kollege Fichtenbauer aber.

Daher möchte ich dir, Kollege Fichtenbauer, im Interesse deiner Klienten sagen: Sei beim Vorwurf einer erwiesenen Tat etwas vorsichtiger! Vielleicht ist heute bei dir hin­sichtlich des Kollegen Westenthaler das eine oder andere persönliche Moment durch­gegangen. Ich betone aber: Eine Tat, die durch null Sachbeweis, sondern nur durch die Behauptung des angeblichen Opfers dermaßen dünn belegt ist, ist noch längst keine erwiesene Tat, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

18.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Auch für Sie 2 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


18.20.09

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen zwei freiheitliche Parteien vor, die überall, wo es Hinweise auf verdächtige Vor­fälle gibt, immer die volle Konsequenz und die gnadenlose Anwendung des Strafrechts fordern. Nur wenn es um Sie selbst geht, dann ist plötzlich alles anders, dann wird ge­jammert, dann ist es dort ein SPÖ-Polizist, dann ist es dort ein Staatsanwalt, dann ist das Strafrecht plötzlich nicht mehr anzuwenden, dann gilt der Verhetzungsparagraph


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