Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 75

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Meine Damen und Herren! Österreich bekommt nach 53 Jahren erstmals wieder eine Richterin an die Spitze des Justizressorts. Claudia Bandion-Ortner kommt aus dem in­nersten Kreis und aus dem innersten Kern der Justiz. Sie ist für viele Österreicherinnen und Österreicher in den letzten Jahren so etwas wie eine Vertrauensperson des öster­reichischen Rechtsstaates geworden.

Der Parteiobmann der ÖVP, Sepp Pröll, hat mit der Nominierung von Claudia Bandion-Ortner dafür gesorgt (Abg. Strache: War es nicht der Herr Konrad? War es jetzt doch der Herr Konrad oder nicht?), dass Österreich mit ihr eine von der Parteipolitik unab­hängige, hochkompetente, geachtete Justizministerin bekommt. Meine Damen und Herren, ich denke, wir von der ÖVP haben damit unser Vorschlagsrecht für das Justiz­ressort auf eine sehr staatspolitisch verantwortungsvolle Weise wahrgenommen und dabei gleichzeitig auch Mut gezeigt, nämlich Mut zu einer innovativen personellen Lö­sung. – Herzlich willkommen in diesem Ressort, Mag. Claudia Bandion-Ortner! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, neben der Sicherstellung einer unabhängigen, bürgernahen Rechtsprechung ist das Justizressort wie kaum ein anderes aber auch zentrales Res­sort für die Gestaltung des Rechtsrahmens in unserem Land. Viele Rechtsbereiche werden von diesem Ministerium ausgehend gestaltet, und die sind von grundlegender Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen in unserem Lande.

Das Justizressort darf gerade deswegen kein Ideologieressort sein. – Das hatten wir auch schon. (Abg. Bucher: In der letzten Regierung hatten wir das!) Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat ist kein Instrument zur Durchsetzung von parteipolitischen Vorstellungen, ganz im Gegenteil: Er soll uns vielmehr davor schützen, dass unsere Freiheitsrechte durch ideologisch motivierte staatliche Maßnahmen beschnitten wer­den. Das Justizressort ist aber auch keine Institution für jene, denen der Maßstab dafür abhanden gekommen ist, wen man im Rechtsstaat eigentlich schützen muss – die Op­fer oder die Täter. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das Justizressort ist auch kein Ressort für Angstmacher und Populisten, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums unterwegs sind. Der Schutz unserer Rechtsordnung gilt für alle, die hier in Österreich sind, und daran wird bei uns auch nicht gerüttelt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es warten zahlreiche Reformvorhaben auf unsere neue Jus­tizministerin. Wir haben im Regierungsprogramm sehr viele davon festgehalten, die gilt es jetzt in Angriff zu nehmen. Wenn ich vorhin von der Schutzfunktion des Rechtsstaa­tes gesprochen habe, dann ist klar, dass wir uns beispielsweise der Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte besonders zuwenden müssen. Dazu gehört auch der medienrechtliche Schutz von Opfern strafbarer Handlungen. Opfer dürfen nicht auch noch zu Opfern der veröffentlichten Meinung werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen uns auch generell dem Schutz der Opfer zuwenden. Dazu gehört zum Bei­spiel auch, dass Schadenersatzforderungen des Opfers Vorrang haben – auch Vor­rang vor dem Vollzug von Geldstrafen der öffentlichen Hand. Die Opfer zuerst, das muss auch in finanzieller Hinsicht gelten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Im Sinne eines verstärkten Schutzes der Opfer begrüße ich es daher ganz besonders, meine Damen und Herren, dass unsere neue Justizministerin zu einem Kampf um den Schutz der Kinder aufgerufen hat – Stichwort „Kinderpornographie“. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Ing. Hofer.)

Die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft – und das sind nun einmal die Kin­der – brauchen den besten Schutz. Das ist gerade uns in der Familienpartei ÖVP ein zentrales Anliegen. (Abg. Weinzinger: Was seid ihr? Da bin ich aber erstaunt!)

 


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