Jahr 2000, St. Andrä mit 124 MW im Jahr 2004 und Voitsberg 3 mit 330 MW im Jahr 2006. (Abg. Dr. Pirklhuber: Alles ohne Einspeisung!)
Durch das neue Gaskraftwerk entsteht eine niedrigere CO2-Emission von 400 000 Tonnen pro Jahr. Das alles sichert eine Grundversorgung ab, das alles ist mit Einzelheizungen nicht bewältigbar. Daher: Ich würde mich von der Illusion lösen, dass wir in Österreich keine Gaskraftwerke mehr brauchen.
Ähnliches – und da bin ich auch ein wenig irritiert – gilt dafür, was Sie zum Thema Wasserkraft sagen, weil Sie ständig nur von Großwasserkraft sprechen. Frau Kollegin Glawischnig! Wer von Großwasserkraft spricht, dem unterstelle ich jetzt einmal gedanklich, dass er zur Wasserkraft nicht eine vollständig positive Einstellung hat, weil es natürlich eine Riesenanzahl von mittleren Kraftwerken gibt. Die zwei Kraftwerke, die jetzt beispielsweise im Bereich der UVP-Prüfung an der Mur genehmigt worden sind, sind 18 MW- und 16 MW-Kraftwerke, sind mittlere Kraftwerke. Also Wasserkraft ist, wie sie im Rahmen des Masterplans, den Herr Minister a.D. Bartenstein heute schon mehrmals angesprochen hat, gegeben ist, die einzige größere Möglichkeit, um hier in Richtung erneuerbarer Energie wirklich einen großen Schritt nach vorne zu machen.
Wir agieren hier als Bundesregierung, als Land Österreich meines Erachtens, was die Zukunft anlangt, durchaus systematisch und geplant, weil dieser Masterplan auch entsprechend angestrebt wird und umgesetzt werden soll.
Ich muss Ihnen auch ganz ehrlich sagen, wenn am 12. Dezember der Rat in Brüssel entscheidet, dass 34 Prozent verbindlich sind, die Gaskrise am 7. Jänner kommt – ich glaube, Sie haben es auch nicht so gemeint –, dann kann die Bundesregierung ja nicht am 21. Jänner einen Masterplan vorlegen.
Das erfordert umfassende Vorarbeiten, Abstimmungen, und zu diesen Abstimmungen stehe ich auch. Aber die Einbindung aller Beteiligten gleich wieder mit einem Gipfel zu verbinden, das halte ich für einigermaßen problematisch. Wir haben einen Gipfel nach dem anderen und befinden uns eigentlich in den Niederungen der Ebene, denn diese sollten wir zuerst bewältigen. Wenn wir beispielsweise im Bereich der Verfahrensbeschleunigung, ohne dass das gleich jemand wieder damit verbindet, dass wir hier Nachbarschafts- und Umweltrechte beeinträchtigen wollen, einfach durch besseres Monitoring, durch bessere Abstimmung der Verfahren etwas erreichen – das sind die Niederungen der Ebene, die uns schon dahin bewegen könnten, dass wir einfach schnellere Verfahren hätten, damit auch mehr Planungssicherheit und mehr Umsetzungsfähigkeit.
In diesem Zusammenhang würde ich sagen: Wir lernen aus der Krise, wir laden alle Beteiligten ein, was die Umsetzung anbelangt, sind hier auch im EU-Bereich gesamtsystematisch unterwegs. Sie wissen ja auch, dass sich die Kompetenzen teilweise erst mit dem Reformvertrag wirklich ändern und dass hier die Koordinationsrolle der EU erst wachsen muss.
Aber schauen Sie die CO2-Entwicklung beispielsweise jetzt im Rahmen der Klimaschutzziele an! Alles, was wir umsetzen, hat natürlich auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Energie- und auf die Umweltproblematik insgesamt.
Daher darf ich, um die Redezeit auch einzuhalten, nun zu den einzelnen Punkten der Anfrage kommen:
Zur Frage 1:
Autarkie ist für mich nicht bloß das Streben einer Nation nach Selbstversorgung, Autarkie steht für mich auch für Selbstgenügsamkeit und möglichst große Unabhängigkeit. In diesem Sinne kann ich der Version unseres Umweltministers von Energieautarkie
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