Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 156

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Gemäß dieser Novelle wird der Anteil des Ökostroms – Schwerpunkte Wasserkraft, Windkraft und Biomasse – bis 2015 auf 15 Prozent verdoppelt werden. Weiters werden die Tarife für sämtliche Ökostromtechnologien neu bewertet, um notwendige Anreize für Investitionen zu gewährleisten. Statt bisher 11,25 Jahre Tariflaufzeit gelten 15 Jahre Tariflaufzeit für Biomasse und Biogas und 13 Jahre für alle anderen Ökostrom-Techno­logien.

Die jüngste Novelle des Ökostromgesetzes, also die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 wurde noch vor der Sommerpause parlamentarisch beschlossen, dann nach Brüssel zur Notifizierung versendet und hängt, was die beihilfenrechtliche Genehmigung an­langt, noch von der Kommission ab. Eine Genehmigung durch die Kommission konnte trotz aller Bemühungen meines Ministeriums bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht werden. Wir haben die im Dezember an uns gestellten Fragen umgehend beantwortet und hoffen, dass demnächst eine Erledigung erfolgt.

In Anbetracht des Umstandes, dass die 2. Ökostromgesetz-Novelle noch nicht in Kraft getreten ist, wird von meinem Ministerium natürlich zurzeit keine neuerliche Novellie­rung vorbereitet. Sollte sich das Ganze noch verzögern, wird man über entsprechende Maßnahmen nachdenken und wahrscheinlich auch hier beraten müssen.

Zur Frage 20:

Am 13. Jänner 2009 wurden folgende Gegebenheiten gemeldet:

Gasverbrauch: 44,8 Millionen Kubikmeter pro Tag; Gasproduktion plus Speicherent­nahme: 33,8 Millionen Kubikmeter pro Tag; Gasimport: 10,0 Millionen Kubikmeter pro Tag; Transitmenge; 16 Millionen Kubikmeter pro Tag.

Zur Frage 21:

Was die Aufschlüsselung für Haushalte und Industrie anlangt, bitte ich, das den Charts zu entnehmen, die wir von der E-Control und der OMV auch im Rahmen des Sicher­heitsrates erhalten haben. Wir gehen davon aus, gemäß den im Energielenkungsbeirat getätigten Aussagen der OMV, dass wir bei erwarteter Witterung und einem entzerrten Verbrauch seitens der Großunternehmungen bis drei Monate die Versorgung gewähr­leisten können. Diese Aussage steht im Raum und ist durch die konkrete Abwicklung auch nicht widerlegt worden.

Zur Frage 22:

Nach den dem BMWA vorliegenden Informationen hat die EconGas mit dem russi­schen Unternehmen Gazprom Export im September 2006 einen bis zum Jahr 2027 laufenden Gasliefervertrag abgeschlossen. Konkrete Vertragsinhalte sind vertrauliche Unternehmensinformationen; überdies ist das auch keine Angelegenheit der Vollzie­hung.

Zur Frage 23:

Es handelt sich dabei um eine vertrauliche Unternehmensinformation, und es gilt Glei­ches wie eben: Es ist das keine Frage der Vollziehung. (Abg. Mag. Kogler: Eigentümer sind wir schon auch!) – Es ist Sache des Unternehmens, zu entscheiden, inwieweit in den Beziehungen zu seinen Lieferanten von rechtlichen Schritten Gebrauch gemacht wird. Ich habe schon bei mehreren anderen Punkten ausgeführt: Meiner Meinung nach ist die Empfehlung – ich halte sonst sehr viel von der Kommission – an die Firmen, Schadenersatzforderungen zu überlegen, eine problematische Empfehlung, was die Beweisbarkeit der Forderung anlangt. Es liegt aber eben am einzelnen Unternehmen in der Gesamtbewertung, sich für eine Klage zu entscheiden oder nicht. Da Österreich eben nicht Vertragspartner ist, stellt sich eine Klagssituation für die Republik nicht.

 


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