Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 163

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Der Energieplan soll folgenden Zielen und Leitlinien folgen:

Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Atomstromimporten

Senkung des Energieverbrauchs, drastische Steigerung der Energieeffizienz

Ausbau erneuerbarer Energieträger

Gas nur als Übergangsbrennstoff für die Industrie

Im Strombereich 100% erneuerbare Energien bis 2020

Im Wärmebereich (Haushalte, Gewerbe) 100% erneuerbare Energien bis 2030

Für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr muss ein langfristiges Szenario bis 2030 erarbeitet und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Wesentliche Maßnahmen­bereiche sind:

a) Anhebung der Energieeffizienz durch technische Effizienzvorgaben und gezielte Förderung: Vom Bereich der Gebäude (Passivhausstandard im Neubau verpflichtend) bis zu den Elektrogeräten und zu den Fahrzeugen: Die Vorschriften für Energieeffi­zienz müssen angehoben, Energiefresser verboten werden. Energieeffiziente Produkte müssen besser gekennzeichnet werden. Erstellung und Gesetzesbeschluss über einen nationalen Energieeffizienzplan. Einrichtung eines Energieeffizienzfonds, der u.a. eine flächendeckende Energiesparberatung in allen österreichischen Haushalten und Be­trieben anbietet.

b) Massive Investitionen in die Gebäudesanierung: Die Sanierungsrate muss umge­hend angehoben werden, langfristig auf 3 Prozent. Zusammen mit einer Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien – Stichwort Kesseltausch – kann da­mit die Raumwärmeversorgung bis 2030 vollständig erneuerbar gestaltet werden. Laut WIFO entstehen alleine damit 36.000 Arbeitsplätze. Die Mittel für die Sanierung müs­sen einerseits durch Umschichtungen in der Wohnbauförderung werden, zusätzlich müssen aber massiv zusätzlich öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt und Anreize für Investitionen von Privaten gesetzt werden, etwa auf steuerlicher Seite. Es braucht eine öffentlichen Anreizfinanzierung von min. 1 Mrd. Euro jährlich.

c) Umstellung auf ein erneuerbares Wärmeversorgungssystem. Für Neubauten darf generell keine fossile Wärmeerzeugung mehr gefördert werden, zusätzlich eine Solar­anlagenpflicht für alle Neubauten, bei denen kein Nah- oder Fernwärmeanschluss möglich ist. Heizungs-Umstellung von 800.000 Haushalten auf erneuerbare Energieträ­ger (Holz / Pellets und Solaranlagen) bis 2020. Heizungstauschprogramme nach Art eines Contracting-Modells.

d) Neues Ökostromgesetz: Beispielgebend ist das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit seinen langfristigen Zielen, keinem Förderdeckel, garantierten aber voraus­sehbar sinkenden Tarifen führt es erneuerbare Energie sukzessive in den Markt ein und ist zu einem Jobmotor in Deutschland geworden.

e) Ein bedarfsgerechter Gesamtverkehrsplan, der mit dem Energieplan korrespondiert, Nachfrageänderungen aufgrund der Ölpreisentwicklung berücksichtigt, Verkehrsver­meidung und Verlagerung auf energieeffizientere Verkehrsträger in den Mittelpunkt stellt und ebenfalls einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen ist.

f) Kostenwahrheit für Energie durch eine ökologisch soziale Steuerreform herstellen: Belastung nicht erneuerbarer, treibhausgasrelevanter Energieträger (Kohle, Öl, Gas), aufkommensneutral, gleichzeitig Senkung der Steuern auf Faktor Arbeit.“

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