Ausgehend von den energiepolitischen Zielen der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 20 Prozent ihres Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Das Ziel Österreichs, 34 Prozent Anteil erneuerbarer Energieträger zu erreichen, ist auch für die Versorgungssicherheit wesentlich. Alle zur Verfügung stehenden Potenziale an Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen sind auszuschöpfen.
Die günstige geographische Situation Österreichs ermöglicht seit langem, Wasserkraft intensiv zu nutzen. Diese muss unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit weiter ausgebaut werden, damit der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Energieerzeugung deutlich steigen kann.
Bei der Energieversorgung der Zukunft darf Kernenergie jedenfalls keine Rolle spielen, da sie aus österreichischer Sicht weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,
sich auf EU-Ebene weiterhin für die Stärkung der Energieversorgungssicherheit einzusetzen;
alle notwendigen Schritte zur Verringerung der Abhängigkeit der österreichischen Energieversorgung von Lieferungen fossiler Brennstoffe aus Drittstaaten zu setzen;
die Erforschung, Nutzbarmachung und Produktion erneuerbarer Energieformen zu forcieren und zu fördern;
sich auf europäischer und internationaler Ebene intensiv beim Wissensaustausch über neueste Forschungsergebnisse im Bereich erneuerbarer Energieformen zu beteiligen und diesen Wissensaustausch zu forcieren;
alle zur Verfügung stehenden Potenziale in den Bereichen der Energieeffizienz, des Energiesparens und beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen zu nutzen, um die Verpflichtung des Anteils von 34 Prozent erneuerbarer Energieträger zu erreichen, sowie alle anderen europäischen Energieziele zu erreichen;
die Erschließung neuer Gasrouten und Gaslieferquellen (Nabucco, South Stream, LNG) voranzutreiben auch um die Versorgungssicherheit in Zentral- und Osteuropa zu erhöhen;
die Entwicklung einer energiepolitischen Gesamtstrategie zur Realisierung nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche Versorgungssicherheit und somit die Diversifizierung von Energieträgern und Rohstofflieferanten, die Steigerung der Energieeffizienz auf allen Stufen der Energiebereitstellung und -nutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen beinhaltet, intensiv weiter zu verfolgen;
insbesondere den nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft nach dem Masterplan Wasserkraft voranzutreiben;
an der klaren Ablehnung der Kernenergie festzuhalten und jedweder direkten oder indirekten Förderung oder Bevorzugung der Kernenergie entschieden entgegenzutreten;
sich für den Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln weiter einzusetzen – u.a.
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