Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 242

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lediglich ein digitalisiertes Lichtbild enthalten, nicht jedoch Papillarlinienabdrücke, weil sich diese, wie sich auch aus der Stellungnahme des Europäischen Parlaments ergibt, rasch ändern und daher zur Identifizierung nicht geeignet sind. Im Hinblick auf diese Rechtslage wären Familien nach Inkrafttreten der EU-Verordnung gezwungen, auch für Kinder Reisepässe zu beantragen, die mit Chip versehen sind und daher genauso zu vergebühren sind, wie jene für Erwachsene, nämlich mit € 69,90.

Diese Situation wird insoweit verschärft, als mit dieser EU-Verordnungsänderung auch klargestellt wird, dass Miteintragungen nur noch bis zu Ablauf von drei Jahren nach ih­rem Inkrafttreten zulässig sein sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, die notwendigen Schritte zu setzen, da­mit auch weiterhin die Ausstellung von vergünstigten Reisepässen für Kinder und Ju­gendliche unter 12 Jahren möglich ist.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.55.26

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Zuerst ein persönli­ches Bedauern für die ersten Spätfolgen des Taser-Einsatzes. Der Abgeordnete Vi­limsky hat sich als Kontra-Redner gemeldet und festgestellt, dass er selbstverständlich zustimmen wird. (Heiterkeit bei Grünen und BZÖ.) Durch die Selbsttaserung ist die Un­terscheidung zwischen pro und kontra verloren gegangen. Die nächsten Spätfolgen könnten durchaus Verlust des räumlichen, persönlichen und politischen Orientierungs­vermögens sein. (Heiterkeit bei den Grünen.) In dem Moment, wo der Abgeordnete Vi­limsky zu einem Hydranten „H. C.“ sagt, vermute ich, dass es erste Abgeordnete auch der Freiheitlichen Partei gibt, die abraten werden, den Taser zumindest im Selbstver­such einzusetzen.

Bitte, dem Abgeordneten Vilimsky die nötige Unterstützung klubintern angedeihen zu lassen! Er hat es sich wirklich in jeder Hinsicht verdient. So viel dazu. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die Joints müssen schon gut geschmeckt ha­ben!)

Zur vorliegenden Novelle möchte ich nur eines feststellen: Die Innenministerin ist in diesem Fall ausnahmsweise weitgehend unschuldig, weil es sich um eine Verordnung aus Brüssel handelt, die uns zwingt, Punkt für Punkt genau das in österreichisches Recht umzusetzen. Die Verordnung, die ich grundsätzlich für sehr problematisch halte, zwingt uns, ein Problem zu lösen, das nicht existiert hat. Hätten Sie die Vorgänger und Vorgängerinnen der amtierenden Frau Innenministerin gefragt, ob der österreichische Pass fälschungssicher ist, hätte jeder von ihnen gesagt: Na selbstverständlich, einen fälschungssicheren Pass als diesen Pass gibt es nicht! Und das Problem, das jetzt ge­löst wird, ist: Wie kann ich einen fälschungssicheren Pass durch Fingerabdrücke fäl­schungssicher machen? (Zwischenruf des Abg. Kößl.)

Dass man für so etwas angesichts der Sicherheitsbudgets, der Sparmaßnahmen, des Personalmangels, der Probleme in der Kriminalpolizei, der Ausbildung und, und, und


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