sepässen. Es ist schon angeführt worden, neben dem digitalen Lichtbild sollen jetzt die Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern im Reisepass verankert werden. Damit wird eine Verordnung der EU aus dem Jahre 2004 umgesetzt. Das bringt vor allem ein wesentliches Mehr an Sicherheit. Ich meine, das ist eigentlich Grund genug, dass man dieser Novelle auch zustimmt.
Neben der Europäischen Union haben zahlreiche andere Staaten weltweit diese Biometrie als Schlüsseltechnologie für die innere Sicherheit eingeführt, nicht nur bei den Pässen, sondern auch bei Visa, bei Aufenthaltstiteln und Personalausweisen. In erster Linie steht also ein wesentliches Mehr an Sicherheit im Vordergrund bei dieser neuen Ausrichtung des Passgesetzes.
Weiters ist bei der Umsetzung natürlich auch eines klarzustellen, dass vom Bundesministerium für Inneres die Zertifikate zur Verfügung gestellt werden, die bei den Grenzkontrollstellen erforderlich sind, um dieses Gesetz auch vollziehen zu können.
Ein wesentlicher Beitrag ist auch, dass der Speicherzeitraum für diese Fingerabdrücke im Ausland auf vier Monate und im Inland auf zwei Monate reduziert worden ist. Die vier Monate im Ausland stellen eine klare und sinnvolle Maßnahme dar, dass wir dem Postweg Rechnung tragen können, ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung des Antragstellers kommen kann, wenn es zu irgendeinem Missstand oder zu irgendeiner Fehlleistung bei der Ausstellung kommen sollte.
Generell muss man sagen, dass diese Passgesetz-Novelle ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Lande ist. (Beifall bei der ÖVP.)
19.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Vilimsky, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine vergünstigte Ausstellung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren nach Änderung der diesbezüglichen EU-Verordnung,
eingebracht im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 269/A der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz geändert werden (42 d.B.)
Im Europäischen Parlament wurde am 14. Jänner 2009 eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 behandelt, die in den nächsten Wochen vom Rat beschlossen werden kann. Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 in der derzeit geltenden Fassung berücksichtigt in keiner Weise, dass das Einbringen biometrischer Merkmale auf einem Chip in den Reisepass im Hinblick auf Kinder besonderer Regelungen bedarf. Aus diesem Grund eröffnet derzeit das österreichische Passgesetz die Möglichkeit mittels Verordnungsermächtigung, für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren auch einen Reisepass zu beantragen, der über keinen Chip verfügt und daher für eine niedrige Gebühr in der Höhe von € 26,30 ausgegeben werden kann.
Mit dem vorliegenden Entwurf der EU-Verordnung aus dem Europäischen Parlament einer Änderung der Verordnung wird nunmehr klargestellt, dass in jeden Reisepass – auch in den eines Kindes – ein Chip einzubringen ist. Dieser Chip soll für Kinder jedoch
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