Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 244

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Ich halte fest – und das zeichnet gerade diesen Entwurf aus –: Gerade durch diesen Entwurf wird sichergestellt, dass biometrische Daten in Österreich nicht gesammelt werden, weil sie nicht Bestandteil der zentralen Evidenzdatei sind. – Ich möchte das einmal in aller Deutlichkeit hier festhalten.

Die Problematik, mit der wir konfrontiert sind, liegt einfach darin, dass biometrische Da­ten digitalisiert verarbeitet und verwendet werden können. Da gibt es datenschutzrecht­lich enorme Problembereiche.

Ich bin daher froh darüber – das gilt auch für unsere, die sozialdemokratische Frak­tion –, dass letzte Woche das Europäische Parlament eine ganz klare Festlegung ge­troffen hat, eine neue Verordnung, die die Verwendung biometrischer Daten im Pass­bereich betrifft, dass nämlich die auf Grundlage dieser Verordnung erhobenen Daten ausschließlich – und zwar zweckgebunden – für die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union zu verwenden sind.

Wollen Mitgliedstaaten – und das ist für uns datenschutzrechtlich das Entscheidende – die biometrischen Daten anders verwenden, beispielsweise zum Zwecke der Strafver­folgung, müssen eigene nationale Gesetze erlassen werden. Es gibt also von der euro­päischen Ebene her keine Rechtsgrundlage, dass in Österreich biometrische Daten verarbeitet werden. Der Entwurf, der vorliegt, der Antrag der Kollegen Kößl und Pendl, entspricht genau dieser datenschutzrechtlich korrekten Vorgangsweise.

Auch der Europäische Gerichtshof hat sich vor Kurzem sehr eindeutig dazu geäußert. Er hat nämlich eine Grenze für die nationalen Regierungen aufgezeigt, und zwar mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung im Fall Marper. Darin hatte der EuGH die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken als unverhältnismäßig und unvereinbar mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt.

Ich möchte das nur auch als stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates klar­gestellt haben. Ich sehe Probleme. Die derzeitige europäische Rechtslage sichert al­lerdings – und da widerspreche ich dem Kollegen Pilz – in dieser Frage die Daten­schutzrechte ab, und die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Kollege Pilz, die letzte Woche getroffen wurde, wurde von den europäischen Datenschutzorganisatio­nen begrüßt.

Der nun vorliegende Antrag, über den wir jetzt abstimmen werden, sieht vor, dass eine generelle Speicherung eben nicht erfolgt. Er sieht auch auf Basis des Abänderungsan­trages eine Verkürzung der Speicherdauer auf zwei Monate vor, Kollege Pilz, denen die Grünen im Innenausschuss übrigens – und das möchte ich hier klar für alle sagen – zugestimmt haben. Nur jetzt im Plenum sagen sie nein. Das ist eine interessante Ent­wicklung und zeigt auch die Handschlagqualität oder die politische Qualität der grünen Seite auf. Da diese Vereinbarung im Innenausschuss gemeinsam getroffen wurde, ha­ben wir gemeint, dass zumindest in dieser Frage Übereinstimmung erzielt werden konnte. – Sie, Kollege Pilz, haben diese einstimmige Erklärung heute hier wieder zu­rückgenommen; das verstehe ich nicht.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt natürlich auf europäi­scher Ebene eine Diskussion über die Verwendung biometrischer Daten. Das ist das, was Kollege Vilimsky gemeint hat, nämlich die Kontrolle der Außengrenzen. Da geht es um das Schengener SIS II. Das ist ein eigenes Thema, das mit der Vorlage, über die wir heute abzustimmen haben, grundsätzlich nicht unmittelbar etwas zu tun hat.

Auch ich wünsche mir, Frau Bundesministerin, dass es in dieser Frage auf europäi­scher Ebene weitergeht und dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Wir mussten ja nach der letzten Ministerratssitzung zur Kenntnis nehmen, dass das Sys­tem noch nicht funktioniert, obwohl bereits Millionen in diesen Bereich investiert wur­den.

 


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