Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 245

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden daher diesem An­trag der Abgeordneten Kößl und Pendl zustimmen, weil wir – und das betone ich! – die datenschutzrechtlichen Problemlagen geklärt sehen. Gleichzeitig müssen wir gerade auf europäischer Ebene diese Diskussion sehr sensibel verfolgen, denn es gibt natür­lich Risken bei der digitalen Verarbeitung biometrischer Daten. (Beifall bei der SPÖ so­wie des Abg. Kößl.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Entschuldigen Sie bitte, nein, Sie sind nicht als Nächste zu Wort gemeldet, sondern Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Gewünschte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie gibt es das? Als Kontraredner wie­der?)

 


20.07.12

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Man sieht, wo Menschen arbeiten, können Fehler auftreten: Es war ein Fehler, dass Kollege Vilimsky und ich als Kontraredner eingetragen sind. Wir sind Proredner, obwohl wir kritische Punkte anzumerken haben. Genauso beim Kollegen Hofer beim nächsten Punkt und genauso jetzt bei dem kleinen Fehler im Aufruf der Rednerliste. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist doch ein bewusster Missbrauch!)

Der Grund, hierüber zu sprechen, liegt in Folgendem: Wir stimmen zu. – Gut. Es geht um die Umsetzung einer EU-Verordnung, einer Richtlinie. – Ja, auch gut. Wozu dient ein Reisepass? – Zur Feststellung der Identität einer Person. Daher ist die Anreiche­rung eines Fotos durch ein biometrisches Element ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist bewusster Missbrauch der Geschäftsordnung!) Das ist schon korrigiert. Das lohnt sich nicht; das ist am Präsidium korrigiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist doch kein Fehler! Ein ganz bewusster Missbrauch der Geschäftsordnung! Abg. Strache: Er hat gerade gesagt, dass es sich um einen Fehler handelt! Ruf beim BZÖ: Dann korrigiert es! Abg. Strache: Er hat es jetzt korrigiert! Ruf beim BZÖ: Wenn es korrigiert wäre, würde er jetzt nicht reden! Abg. Mag. Stadler: Das ist Geschäftsordnungs-Miss­brauch!) Die biometrischen Daten weiter festzuhalten ist daher vom ersten Ansehen her unbedenklich, weil es die Verdichtung der Identität der Person betrifft.

Es ist das aber Anlass, über evidente Probleme der Datensicherheit und der Grund- und Freiheitsrechte der Personen, die heute unlösbar mit der Datenschutzfrage ver­bunden sind, nachzudenken. Wir können also bei der Umsetzung dieser Richtlinie und bei der Veränderung der Pässe durch die Aufnahme der biometrischen Daten nicht in­nehalten, ohne gleichzeitig künftige Veränderungsbedürfnisse im Datenschutz im Auge zu behalten.

Es erfolgt natürlich jetzt auch eine Erweiterung des Begriffes der gläsernen Person, klarer Fall, aber wir schauen bei verpöntem und rechtswidrigem Datenhandel zu. Es wird also daranzugehen sein, den Datenhandel ernsthaft zu bekämpfen, der einen schweren Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte darstellt.

Ich darf nur an folgende Punkte erinnern: an den „gläsernen Menschen“, der sich bei Einkaufszentren oder Ähnlichem seine Kundenkarte löst, wo diese Daten dann unter­einander von einer Firma zur anderen weitergegeben werden, oder an die Frage der Systeme der Bonitätsprüfung, an die Frage der schwarzen Listen, siehe den Bericht über jemanden, der eine ungerechtfertigte Mahnung über 40 € bekommen hat – und es wurde ihm die Anmeldung bei einem Handybetreiber verwehrt.

Das ist ein schweres Gepäck, das derzeit gesellschaftlich zu tragen und wahrzuneh­men ist. Es hat sich im Schatten der bisherigen, unauffälligen Systeme eingeschlichen,


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