Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 248

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20.17.11

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Schutz vor Fälschung, Herr Kollege Pilz, aber auch zum Schutz vor Missbrauch – nämlich missbräuchlicher Verwendung von Reisedokumen­ten – wurden diese höheren Sicherheitsstandards auf europäischer Ebene erarbeitet, und Österreich hat sich wie jeder andere Mitgliedstaat der EU dazu verpflichtet, ab 28. Juni 2009 nur mehr Reisepässe auszugeben, die einerseits über einen elektronischen Chip verfügen – das tun wir ja schon seit 2006 – und andererseits in diesem Chip die Fingerabdrücke sowie sonstige Daten des Passes gespeichert haben.

Es müssen die bei der Ausstellung eines Reisepasses zu verarbeitenden Daten um die zwei Zeigefingerabdrücke – das ist der Regelfall; es wird Fälle geben, wo es eben nicht die beiden Zeigefinger sind – ergänzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Passinhaber, dass der Benützer des Dokuments auch tatsächlich mit der Person, die darin beschrieben wird, identisch ist. Damit soll missbräuchliche Verwendung und Fälschung hintangehalten werden.

An der Dauer der Ausstellung und am Procedere ändert sich wenig. Das heißt, es wird nach wie vor nur fünf Arbeitstage dauern, bis man einen Pass, den man beantragt hat, bekommt.

Die Staatsdruckerei kümmert sich um das technische Procedere. Das hat sich bisher bewährt. Dort wird für die technische Umsetzung gesorgt, der Reisepass gedruckt und nachweislich an die gewünschte Adresse zugestellt – das heißt per Post, damit man auch einen Nachweis hat. Die Kosten von 69,90 € für einen Reisepass bleiben unver­ändert.

Es kann auch der Reisepass mit Fingerprints nach wie vor bei den Gemeinden bean­tragt werden. Der Antrag wird dann an die Behörden – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrate – weitergeleitet. Dazu bedarf es natürlich der Ermächtigung der Bürger­meister zur Abnahme dieser Fingerabdrücke bei der Entgegennahme der Anträge. Seit einigen Monaten hat sich das Innenministerium darauf vorbereitet und mit Vertretern der Länder und Magistrate für die Einführung der notwendigen Rahmenbedingungen gesorgt. Es laufen bereits einige Testbetriebe in Bezirken und Städten unterschiedli­cher Größe, um die Umstellung optimal vorbereiten zu können. Bis April werden wir al­le betreffenden Stellen dazu auch technisch ausgestattet haben.

Ein besonderes Augenmerk – das ist schon erwähnt worden – dient natürlich bei der Produktion dieser Pässe dem Datenschutz. Die Daten dieser Pässe sind einerseits nicht veränderbar und auch nicht kopierbar, und andererseits ist auch eine nachträgli­che Speicherung dieser Daten nicht möglich. Daher ist in diesem Gesetz natürlich auch dafür Vorsorge getroffen worden, dass die Abnahme der Fingerabdrücke und deren kurzfristige Speicherung wieder vernichtet werden.

Wir haben vier Monate für eine Auslandszustellung und zwei Monate – verkürzt – für eine Inlandszustellung geregelt. Das ist ein Service, das wir den Passantragstellern bieten, dass, sollte bei der Zustellung irgendein Mangel auftreten, dann die Fingerab­drücke nicht noch einmal genommen werden müssen, sondern eine neuerliche Aus­stellung des Passes und dessen Zustellung möglich werden. Für diese Fälle geht es darum, dass nachweislich der Pass versandt wurde, aber nicht angekommen ist. Wird nämlich dieser Pass – aus welchen Gründen immer – nachweislich nicht dem Betref­fenden zugestellt, muss ja ein neues Dokument ausgestellt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, rund 1 Million Österreicher bekommt jährlich einen neuen Pass, das ist keine geringe Zahl. Und diese Personen profitieren dann von der größtmöglichen Sicherheit des Dokuments und von einem reibungslosen Ab­lauf in der Ausstellung und Zustellung. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe schon einmal einen Pass bekommen, Frau Ministerin, ...!)

 


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