Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 251

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Wurm –: Wie ist das jetzt mit der menschenverachtenden Fingerabdruck-Kartei?)

 


20.30.32

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Speicherfunktionen haben Sie kurz angesprochen. (Abg. Ing. Westen­thaler: Ich habe nichts von speichern gesagt!) Sie haben auch die Frage der Finger­prints angesprochen und dass Sie ja schon so lange dafür kämpfen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Aber nur für einen Finger!)

Nicht dazugesagt haben Sie, dass die Fristen für die Speicherung zum Beispiel herun­tergesetzt wurden, dass genau diese Fristen auch dankenswerterweise auf Anregung des Datenschutzrates von vier auf zwei Monate heruntergesetzt wurden, und so weiter. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir wollen gar nichts speichern!) – Ich sage es Ihnen nur. Und wir setzen hier, wie Sie wissen, eine EU-Verordnung um.

Aber lassen Sie mich auch auf andere Aspekte eingehen. Dieses Gesetz ist wichtig – wichtig für die Familien in unserem Land. Das haben die Herren hier mehr oder weni­ger überhaupt noch nicht erwähnt. Kollege Kößl hat dankenswerterweise einen Ent­schließungsantrag eingebracht, in dem es darum geht, dass Kinder, die in Zukunft, wenn diese Verordnung der EU in Kraft tritt, Pässe beantragen, in denen ein Chip ist, aber keine Fingerabdrücke. Herr Westenthaler, es sind keine Fingerabdrücke vermerkt, aber das digitalisierte Passbild. Daher wäre es nach der jetzigen Regelung so, dass diese Kinder, die dann diesen Pass erhalten, gleich viel bezahlen müssen, also 69 € und ein paar Cent, wie die Erwachsenen, die diesen Pass beantragen.

Da ist dieser Entschließungsantrag eine große Hilfe. Diesbezüglich bitten wir Sie, Frau Bundesministerin, dass Sie diesem Entschließungsantrag des Nationalrats, wenn er hier so beschlossen wird, Folge leisten, damit die Familien nicht mehr belastet werden. Die Familien brauchen das auch in unserem Land. – Das ist das eine.

Auf noch etwas möchte ich Sie aufmerksam machen, vor allen Dingen sehr geehrte Herren, aber auch Damen. Es wird immer wieder, wenn man mit Menschen in Öster­reich, vor allen Dingen mit Frauen redet, Klage darüber geführt, gerade jetzt vor Kur­zem wieder, dass es, wenn man einen Reisepass beantragt und einen weiblichen akademischen Titel hat, nicht möglich ist, die Abkürzung dieses Titels, zum Beispiel Mag.a iur., im Pass entsprechend vermerkt zu bekommen. Hier wird die Rechtsmei­nung vertreten, dass Mag. oder Dr. genauso neutral zu sehen ist, also auch als weib­lich zu gelten hat. (Abg. Mag. Stadler: Das Neutrum verwenden: „Magistrum“, „Inge­nieurum“!)

Daher, Frau Bundesministerin, würde ich an Sie appellieren, dass wir uns zusammen­setzen, dass wir auch mit dem Bundesminister für Wissenschaft Gespräche diesbezüg­lich führen (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler), dass nämlich das Universitätsgesetz insofern geändert wird, damit es möglich ist, dass für jene, die es wollen ... (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Das ist kein Orchideenthema, Herr Ewald Stadler, Magister. Ich bin Magistra und würde das auch gerne vermerkt haben. Es ist kein Orchideenthema, dass ich zum Beispiel als Magistra oder Doktorin in meinem Rei­sepass wiedererkennbar bin. Das wird man mir und auch sehr vielen anderen Frauen wohl zugestehen müssen.

Es ist überhaupt inkonsequent, wenn andererseits – und das haben Frauen, Juristin­nen schon durchgekämpft – in der Urkunde zur Verleihung des Diploms in ausge­schriebener Form sehr wohl die weibliche Version verwendet wird. Es ist inkonsequent. In Wirklichkeit sollten wir es nicht darauf ankommen lassen, dass eine Beschwerdefüh-


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