Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 262

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können also nicht auf das „Hotel Mama“ zurückgreifen und haben doch einige Kosten zu tragen. Ich glaube, dass es deswegen gerechtfertigt ist, diesen Betrag anzuheben.

Ich möchte aber trotzdem ein bisschen kritisch bemerken, nachdem wir mit den zwei Ämtern jetzt einen sogenannten Wehrsportminister haben, dass der Herr Minister Da­rabos damals, soweit mir bekannt ist, seinen Zivildienst in einem sozialistischen Stu­dentenheim abgeleistet hat. Das ist meiner Ansicht nach eigentlich ein Missbrauch des Ganzen und sollte nicht vorkommen. Aber nichtsdestotrotz stimmt unsere Fraktion die­sem Antrag natürlich gerne zu. (Beifall beim BZÖ.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill ist die nächste Rednerin. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


21.07.12

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Interesse am Zivildienst ist die Gewissensfreiheit, und alle Männer, die aus ihrer Gewissensfreiheit heraus nicht den Dienst mit der Waffe, sondern anstatt dessen den Zivildienst leisten, sind ganz klar die Stütze dieses Sozialsystems, die Stütze des Wohlfahrtsstaates. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) – Danke.

Unmengen an Billigstarbeitsstunden werden hier geleistet. Ich habe gerade vom Kolle­gen Wöginger gehört, dass es 13 000 Zivildiener im Jahr 2008 waren. Das sind Un­mengen an Billigstarbeitsstunden für das Sozialsystem, und es war wirklich an der Zeit, die Erhöhung des Verpflegungsgeldes vorzunehmen und die Sicherheit der Rechtsträger zu gewährleisten.

Zu Gesprächen über eine Adaptierung bin ich jederzeit bereit. Ich bin für die jährliche Valorisierung, aber wir Grüne sind auch für die Verkürzung des Zivildienstes. Ein ganz klares Nein gibt es zur Öffnung des Zivildienstes für Frauen, weil ganz klar ist, wir le­ben in einer Gesellschaft, in der gerade Frauen noch immer die Pflichten von Haushalt, von Betreuung, von Pflege übernehmen müssen, noch immer müssen. (Abg. Scheib­ner: Aber das wollen Sie doch nicht!)

Deshalb wäre die Öffnung des Zivildienstes für Frauen ganz, ganz kontraproduktiv für das Rollenklischee der Frau in unserer Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Scheibner: Aber das ist gerade das Rollenklischee!)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Fekter hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


21.09.04

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehr­ten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir erhöhen hier nicht das Ver­pflegungsgeld, sondern wir regeln hier die Förderungen für die Träger. Es ist so, dass zur Auszahlung des Verpflegungsgeldes die Rechtsträger verpflichtet sind, eine Erhö­hung des Verpflegungsgeldes für die Zivildienstleistenden passiert durch eine Verord­nung des Innenministeriums. Diese Erhöhung würde die gemeinnützigen Organisatio­nen treffen, und daher schaffen wir zuerst den Ausgleich für die Förderungen der ge­meinnützigen Organisationen. Und dann kommt die Verordnung für die Erhöhung des Verpflegungsgeldes; beides soll zeitgleich in Kraft treten.

Je nach Tätigkeitsfeld des Rechtsträgers beträgt die Förderung, das sogenannte Zivil­dienstgeld, derzeit 580 € und wird angehoben auf 635 €, bei den anderen Rechtsträ­gern, wo sie derzeit 390 € beträgt, auf 445 €. Bei jenen Rechtsträgern, die keine Förde-


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