Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 278

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22.06.45

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Moser, ich glaube auch, dass es Men­schen mit größerer Sensibilität für elektromagnetische Strahlung gibt, und ich bedau-
re diese auch aufrichtig, wenn sie Probleme wegen der Mobilfunkstrahlung haben. (Abg. Dr. Moser: Da muss man doch etwas tun dagegen!)

Ebenso gibt es Menschen, die extrem sensibel auf Bahnlärm reagieren, insbesondere dann, wenn sie eine Bahntrasse direkt im Auge haben. Dann sind diese Befindlich­keitsstörungen wesentlich größer. Es sind dies Menschen, die ganz besonders über­sensibel auf Bahnlärm reagieren: Hautausschläge, katastrophale Zustände. Diese ein­zelnen Personen tun mir ausgesprochen leid. Ebenso wenig aber, wie ich deswegen den Bahnverkehr in Österreich verbieten kann, will ich den Mobilfunk in Österreich ab­schalten.

Mein Bruder hat eine schwere Federn-Allergie. Ich kann deswegen nicht alle Federbet­ten und deren Verkauf in Österreich verbieten. (Abg. Dr. Moser: Ihr Bruder kann sich doch ein anderes Federbett kaufen? Von den Handymasten hingegen kommt man nicht weg!)

Das große Problem ist, Frau Kollegin: In Salzburg wurde ein unglaublich geringer Grenzwert verordnet. Sie wissen das. Tatsache ist, dass in Salzburg das schweizeri­sche Bundesamt für Kommunikation im Februar 2002 eine Überprüfung des „Salzbur­ger Milliwatts“ vorgenommen hat. Ergebnisse waren: An acht der insgesamt 13 mittels Los gewählten Sendestandorten wird der Salzburger Beurteilungswert von 1 Milliwatt um bis zu einem Faktor 40 überschritten. Die Analysen zeigen, dass bei modernen GSM-Netzen auf städtischem Gebiet, die bei den Anwohnern von Sendeanlagen auf­tretenden Immissionen im Mittel zwischen 10 und 200 Milliwatt pro Quadratmeter lie­gen, et cetera.

Das heißt, da haben wir zwar diesen geringen Grenzwert in einem Stadtgebiet, aber wenn Handy funktionieren soll, wird er nicht eingehalten. Der mir persönlich nicht be­kannte Professor Rüdiger selbst – ich kann mich da nicht als klüger hinstellen als alle Wissenschafter; ich kenne den einen nicht und die anderen auch nicht – hat eine von Ihnen zitierte Studie selbst zurückgezogen.

Es hat ein Hearing vor dem Rat für Wissenschaftsethik der Universität Wien gegeben. Das ist nicht irgendein Gremium, das ist nicht irgendwer! Die overrule ich nicht! Da­raufhin hat Professor Rüdiger die Studie zurückgezogen, und es wurde festgehalten, dass zu erwähnen sei, dass der dem Rat angehörende Jurist nicht mitgestimmt habe, weil er sich für befangen erklärte, da er im Mobilfunkbereich tätig ist. Diese Studien wurden und werden extrem bezweifelt.

Es gibt aber sehr viele andere große Studien – und das ist natürlich mit Aufmerksam­keit zu verfolgen, und sobald sich da wissenschaftlich etwas tut, ist es unsere tiefste Verantwortung, hier tätig zu werden. In Deutschland gibt es eine große Studie; durch­geführt wurde diese in den Jahren 2002 bis 2008; Kosten: 17 Millionen €. Halbe Finan­zierung Bund, halbe Finanzierung Industrie, wobei der Forschungsstand – so das Er­gebnis – lautet:

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die ursprünglichen Befürchtungen über ge­sundheitliche Risiken nicht bestätigt werden konnten. Es haben sich auch durch die umfassenden Forschungsergebnisse des DMF keine neuen Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen ergeben.

Ich zitiere weiter: In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien – WHO, ICNIRP – kann festgestellt werden, dass die bestehenden Grenzwerte und die ihnen zugrundeliegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind. – Zitatende.

 


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