Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 279

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Das sind Studien von einer Größenordnung, wie wir sie uns in Österreich nicht leisten können; sechsjährige Studien mit genanntem Ergebnis.

Da von Frau Abgeordneter Moser immer wieder der Oberste Sanitätsrat zitiert wird, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Oberste Sanitätsrat selbst in seiner aktuellen Empfehlung vom Frühjahr 2008 festgehalten hat, und zwar unter Punkt 1 – ich zitiere –:Nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelephonie liegt unterhalb der aktuellen Grenz- beziehungsweise Richtwerte derzeit kein gesicher­ter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Hinwei­se auf langfristige gesundheitliche Auswirkungen von Expositionen auch unterhalb der Richtwerte wurden kürzlich von einer Gruppe von Forschern zusammengestellt. Bioini­tiative 4. Es besteht jedoch weder hinsichtlich der Bewertung der Forschungsresultate noch über die zutreffenden Maßnahmen Konsens. – Zitatende.

Frau Kollegin Moser, auf diesen Grundlagen können wir eine derart wichtige Technolo­gie nicht verunmöglichen. Ich stehe nicht dafür zur Verfügung, Grenzwerte vorzuschrei­ben, die bei einem Aufrechthalten und Funktionieren von Mobilfunktelephonie in der Praxis nicht einmal einhaltbar sind; derart belügen möchte ich die Bevölkerung nicht. Da stelle ich mich lieber hin und versuche, Angst zu nehmen. Ich ersuche Sie, dabei auch endlich mitzutun. (Beifall bei der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hai­der. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.12.28

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Das ist wieder so ein typischer Antrag, der sozusagen mit Samtpfoten daherkommt, wo man aber, wenn man sich diesen dann anschaut, speziell die Begründung, dann doch nicht mehr so einfach sagen kann, da geht es ohnehin nicht um viel.

Frau Kollegin Moser, wenn Sie möchten, dass Handymasten abgebaut und keine neu­en mehr aufgestellt werden dürfen, dann müssen Sie das in Ihren Antrag auch so hi­neinschreiben. Wenn Sie nicht mehr möchten, dass in Österreich mobil telefoniert wird, dann stellen Sie eben einen Antrag dazu – und gehen Sie dann mit gutem Beispiel vo­ran, Frau Kollegin, und geben Sie Ihre Handys ab. Ich sehe Sie von den Grünen auf den Gängen in einer Tour mit den Handys am Ohr klebend herumlaufen.

Es hat auch keinen Sinn, hier jetzt über Grenzwerte und dergleichen zu diskutieren; das kommt ohnehin in den Ausschuss. Ganz entlarvend finde ich jedenfalls den letzten Satz Ihrer Begründung, in dem es heißt:

„Zugleich soll auf die Notwendigkeit des in Zeiten zunehmender Liberalisierung immer wieder in Frage stehenden gleichwertigen Zugangs zu Telekommunikationsdiensten in ganz Österreich – also insbesondere auch im ländlichen Raum – hingewiesen werden.“

Keine neuen Masten, das heißt speziell im ländlichen Raum: Schwächung der Infra­struktur und kein Handytelefonieren mehr! Außerdem bin ich schon der Ansicht, dass es, was das Telekommunikationsgesetz und dergleichen anlangt, wirklich wichtigere Themen gibt. In diesem Zusammenhang darf ich etwa nur auf die Themen Spams oder Mehrwertnummern hinweisen.

Gerade junge Menschen und auch sehr viele Alleinverdiener werden von Handynetz­betreibern oft in die Schuldenfalle gedrängt. – Oder zum Thema Datenschutz beim Handykauf, wo man beispielsweise einem ungeschulten Mediamarkt-Verkäufer die ge­samten Kontodaten und dergleichen geben muss. Wissen Sie, das sind Themen, die in diesem Zusammenhang zu besprechen wären, statt einen Antrag einzubringen, der zu-


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