zusätzliche 3 000 €, ohne zusätzliche Investitionen endlich wieder einmal zu ihrem Recht auf einen gesunden Schlaf kommen müssen. Deshalb ist es unseres Erachtens dringend notwendig, diese Aspekte des Gesundheitsschutzes, des Wohlbefindens, auch des Schutzes von Eigentum – Häuser werden entwertet durch Sendemastenanlagen, sage ich nur – erstmals im Telekommunikationsgesetz zu verankern.
Sie alle wissen aus Ihrer Tätigkeit – sei es auf Landes- oder auch auf Gemeindeebene –, dass es sehr, sehr viele Bürgerinitiativen, Protestgruppen gegen die Errichtung von Sendemasten gibt, die ja durch die Beispiele, die ich Ihnen genannt habe, gewarnt sind vor solchen Sendeanlagen. Sie wissen, dass gerade Kindergärten, dass gerade Spitäler auch davon betroffen sind und dass – ich habe auch Gespräche geführt bis in die Spitze der Sozialversicherung hinein – letztlich klar ist, dass wir im Vorfeld handeln müssen, dass wir die gesundheitliche Belastung im Vorfeld gering halten müssen. Vorsorgegrenzwerte empfiehlt deshalb der Oberste Sanitätsrat genauso wie eine sorgfältige Standortwahl.
Dass bei der Implementierung der modernen Telekommunikationstechnologie auch diese Aspekte berücksichtigt werden müssen, muss doch schon der reine Hausverstand sagen. Und deswegen heute wieder – genauso wie in der letzten Periode, in der vorletzten Periode, in der vorhergehenden Periode, wie schon bereits im Jahr 1997 – mein Plädoyer.
Jetzt haben wir nämlich verschiedene Studien – ich erwähne nur die REFLEX-Studie, Adlkofer, ein internationales Forschungsprojekt –, die uns sehr wohl beweisen, dass es politisch notwendig ist, diese Vorsorgemaßnahmen zu treffen, denn es ist meines Erachtens politisch in keinster Weise verantwortbar, dass gerade Menschen, die es sich nicht leisten können, gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind. Ich kann Ihnen dann bei der nächsten Debatte gerne weitere Beispiele nennen und hoffe auf Ihre Unterstützung, damit wir sehr bald diesen unseren Antrag im Ausschuss beraten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
22.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.05
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Argumentation der Kollegin Moser etwas eingehen.
Grundsätzlich sind ja im TKG diese Forderungen oder Verpflichtungen bereits beinhaltet. Zur Hintergrundinformation betreffend gesundheitspolitische Bedenken: Die geltenden Grenzwerte wurden von der WHO festgelegt, auf wissenschaftlicher Basis entwickelt, wie mir gesagt wurde, und sollen den Menschen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes dienen. Wir haben auch hier hinsichtlich der Grenzwerte bereits den Vorsorgeaspekt beachtet. Der zur Festlegung als Grenzwert bestimmte Wert wurde nochmals um den Faktor 50 reduziert, was natürlich nicht gewährleistet, dass nicht im Einzelfall sehr elektrosensible Menschen trotzdem ein Problem bekommen können.
Ich denke, dass es, wenn man hier Maßnahmen setzen möchte oder müsste, seitens des Gesundheitsministeriums, des Sanitätsrates zu neuen Grenzwerten kommen müsste. Wir werden das aber noch im Ausschuss genauer diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
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