Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 276

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21.59.076. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geän­dert durch Bundesgesetz BGBl I Nr. 133/2005) geändert wird (13/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.59.28

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! In Oberösterreich: 16 000 Unterschriften. In Wien: Protest gegen Handymast in Hadersdorf. Im Parlament in den letzten Legislaturperioden: Mobilfunk-Petitionen, 4 000 Unterschriften, 5 000 Unterschriften, 6 000 Unterschriften, alles be­glaubigt; Nationalratsabgeordnete jeder Fraktion.

Heute beginnen wir wieder dort, wo wir bereits 1999 gestanden sind, wofür 1997 die Grundlagen mit dem Telekommunikationsgesetz gelegt wurden. Mein Appell an Sie lautet: Bitte erweitern Sie das Telekommunikationsgesetz um den Aspekt, dass, wenn Mobilfunk-Telefonie der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird, die Wahrung von Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentum der Menschen auch bedacht werden muss!

Sie wissen selbst, und es ist auch in der Wissenschaft bis jetzt schon relativ klar – der Oberste Sanitätsrat dokumentiert das ja –, dass das Vorsorgeprinzip angewendet werden muss, dass Vorsorgegrenzwerte gelten sollen, dass insgesamt sowohl bei der Wahl des Standortes von Masten als auch bei der Handhabung des Handy am besten Kinder berücksichtigt werden, die das gar nicht verwenden sollen. Denken Sie an die Appelle der Ärztekammer, schauen Sie in die einzelnen Ordinationen auch in Wien, wo es Plakate gibt, die darauf hinweisen! Wir haben damit eine Kommunikationstechnolo­gie, die für elektrosensible Menschen teilweise sogar zur Folter werden kann.

Ich erzähle Ihnen einen Fall; es soll ja anschaulich sein. In Linz, der Dachboden wird ausgebaut, neues Schlafzimmer wird errichtet, denn straßenseitig war es vorher ja nicht möglich; Hauptverkehrsstraße, Verkehrslärm. Die Menschen investieren in den Ausbau, über 1 Million Schilling damals. Dann Schlafzimmer gartenseitig. Sie versu­chen es. Schlafstörungen. Sie versuchen herauszufinden, warum: Es herrscht Ruhe, es gibt bessere Luft, es herrschen gute atmosphärische Bedingungen, bautechnolo­gisch und baubiologisch ist alles in Ordnung.

Diese Menschen holen dann einen messtechnisch versierten Menschen, der feststellt: Die angrenzenden Sendeanlagen beeinflussen die Schlafqualität in diesem Zimmer maßgeblich; es sind erhebliche Messwerte festzustellen. Diese Menschen haben schon über 1 Million Schilling investiert! Sie wollen die Schlafqualität aber trotzdem ha­ben. Sie sind jetzt wieder dazu verpflichtet, zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen, um abzuschirmen, um das Zimmer neu auszumalen, um es zu erden, um neue Vorhänge zu kaufen, um es sozusagen wirklich gegen diese elektromagnetische Strahlung abzu­schirmen. Nach dieser großen Investition waren dazu weitere 3 000 € notwendig. Nach dieser Abschirmung neue Messung: Nicht einmal ein Zehntel der Werte. Test: Kann man wieder schlafen? – Ja.

Bitte, das ist ein Alltagsbeispiel. Ich kann es Ihnen jederzeit dokumentarisch belegen. Und Sie selbst hier in diesem Saal sind dafür verantwortlich, dass die Menschen ohne


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