Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 275

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21.55.31

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Wenn man den Stellungnahmen der einzelnen Abgeordne­ten der verschiedenen Fraktionen zugehört hat, sehen wir, es sind alle einer Meinung darüber, dass man die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich halten sollte und dann, wenn jemand arbeitslos wird, ihn so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt in­tegriert. Ich glaube, darüber gibt es Konsens hier im Hohen Haus.

Aber dieser Antrag, der von Kollegem Öllinger eingebracht wurde, ist ja nicht neu. Er ist auch schon im Herbst 2007 eingebracht worden, und danach ist er von den Koali­tionsparteien immer wieder vertagt worden. So ähnlich wird es wahrscheinlich auch jetzt wieder geschehen, Herr Kollege Öllinger.

Ich kann diesem Antrag einiges abgewinnen. Es ist für jeden unverständlich, dass bei der Berechnung von Ansprüchen zum Arbeitslosengeld veraltete Beitragsgrundlagen herangezogen werden, weiters in Bezug auf die die Teuerung keine Valorisierung voll­zogen wird und diese zuerkannten Leistungsansprüche jedes Jahr im Wert geringer werden. Da kann ich diesem Antrag schon einiges abgewinnen, weil man ganz einfach etwas dagegen tun muss, damit Leute, die arbeitslos sind oder Hilflosenzuschuss be­kommen, nicht weiter in die Armut abrutschen; keine Frage!

Es ist aber meiner Ansicht nach auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine entspre­chende Differenz zwischen einem erwerbslosen Einkommen, dem Arbeitslosengeld und dem Erwerbseinkommen, also jenem Einkommen, das sozusagen als Mindestlohn gehandhabt wird, vorhanden ist, damit auch der Anreiz zur Arbeit gegeben ist. Wenn ich mir anschaue, dass ab 1. Jänner 2009 der Mindestlohn bei 1 000 € liegt, dann ist mir das zu wenig. (Beifall beim BZÖ.)

Ihr habt einen ähnlichen Vorschlag mit 7 € oder 7,25 € pro Stunde, womit man auf un­gefähr 1 300 € bei Vollbeschäftigung kommt, so wie es auch bei unserem Vorschlag der Fall ist. Damit ist schon eine entsprechende Differenz gegeben, was eigentlich gut ist, und daran sollten wir auch arbeiten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zu den Ausführungen der Frau Kollegin Königsberger-Ludwig möchte ich sagen: Die Problematik ist uns allen bewusst, und es gibt verschiedene Räder, an denen man dre­hen muss, um Langzeitarbeitslose zu verhindern, keine Frage; wenn weniger Arbeit vorhanden ist, muss man mit Kurzarbeit und so weiter arbeiten. Aber es ist auch wich­tig, dass man die Leute in den Betrieben hält, und das ist etwas, was mir abgeht. Wenn heute jemand aus dem Arbeitsmarkt herausfällt und, sagen wir, etwas über 50 Jahre alt ist, dann hat diese Person wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Da wird wenig ge­tan, und die Betriebe sind auch nicht bereit, diese Leute aufzunehmen. Daran gehört auch gearbeitet.

Geschätzte Damen und Herren, eine jährliche Anpassung des Arbeitslosengeldes für die Beitragsgrundlage ist grundsätzlich zu begrüßen, und die Leistungsbezieher sollten nicht in die Armut gedrängt werden. Es ist aber auch wichtig, dass es Teuerungsaus­gleiche gibt, wie zum Beispiel in Kärnten mit einer Einmalzahlung, die oft kritisiert wird. Aber wenn man hergeht und eine Pensionsauszahlung um zwei Monate vorzieht, was dann brutto von mir aus 149 € ausmacht, aber netto bekommt man um 49 € weniger heraus, dann ist das doch nicht im Sinne des Erfinders. Dort muss man zumindest die Einkommensteuergrenze um so viel anheben, sodass jemand das, was brutto ausge­zahlt wird, auch netto bekommt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 12/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

 


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